Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wurde am 13.11.2020 eine spezielle Neustarthilfe für Solo-Selbständige vereinbart. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen. Diese Unterstützungsmaßnahme richtet sich insbesondere an Solo-Selbständige, die nur geringe Fixkosten haben, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche erleiden....
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Neustarthilfe für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
