Was Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker, Ton- und Videostudiobetreiber, PA- & Lichtverleiher, Musikclubbesitzer, Konzertagenturen & Konzertveranstalteter etc. etc. beachten müssen, wenn sie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie als Einzelunternehmer staatliche Zuschüsse beantragen …
Liquiditätsplan erstellen
Das Bundeskabinett hat mehrere Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen beschlossen. Im Schnellverfahren sollen auch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Schritt eins sei es für Selbstständige jetzt, einen Liquiditätsplan zu erstellen, rät Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD): „Was geht ein, was geht raus und wie lange kann ich ohne Aufträge überleben?“ Auf diese Weise müssten betroffene Selbstständige jetzt versuchen, ihre Kontoauszüge für die kommenden Monate vorauszuplanen.
Die Ausgaben im Blick behalten
Wichtig sei für Selbstständige auch, zu prüfen, welche laufenden Ausgaben sich senken oder aussetzen lassen. „Viele Selbstständige haben Büroräume, Praxen, Ladenflächen oder etwa einen Pkw. Dafür laufen die Miete und Leasingrate weiter“, sagt Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Er rät Selbstständigen mit dem Vermieter zu sprechen, und die aktuelle Situation zu erklären: „Vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden und setzt die Miete für einige Zeit aus.“
Wer von der Krise unmittelbar betroffen ist, sollte außerdem seine Sozialversicherungsbeiträge anpassen lassen. Gesetzliche Krankenkassen setzen die Beiträge für freiwillig Versicherte herab, wenn ein Antrag darauf gestellt wird, erklärt die Gewerkschaft Verdi. „Es gibt Krankenkassen, die den Beitrag bei entsprechendem Nachweis sogar vorübergehend auf Null senken“, sagt Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).
Die Künstlersozialkasse KSK bietet ihren Versicherten auf ihrer Website zum Beispiel an, bei Auftragsstornierungen jederzeit die geänderte Einkommenserwartung zu melden. „Was Selbstständige nicht tun sollten: Einfach keine Beiträge bezahlen“, mahnt Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Außerdem sei es wichtig, jeden Monat neu anzurufen und die Krankenkasse auf dem Laufenden zu halten.
Betroffene Selbstständige sollten Lutz zufolge außerdem aufgrund der anstehenden Verluste beim zuständigen Finanzamt ihre Vorauszahlungen herabsetzen oder ganz aussetzen lassen.
Geschäftsmodell prüfen
Selbstständige, deren Veranstaltungen und Termine abgesagt wurden oder deren Läden geschlossen bleiben müssen, können jetzt überlegen: Wie kann ich meine Leistungen erbringen? „Wichtig ist, da jetzt in den Notfallmodus zu schalten“, sagt Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).
Es brauche Kreativität, um neue Umsätze zu generieren – zum Beispiel, indem man das Geschäft, sofern möglich, ins Digitale verlagert oder sich neue Aufgaben sucht, die langfristig mit Einnahmen verbunden sind. „Da bieten sich aktuell auch Chancen, und das ist am Ende auch wichtig für die Psyche.“ Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) zufolge gibt es jetzt an vielen Stellen Bedarf nach Unterstützung, den es zu erkennen und zu bedienen gilt.
Überbrückungskredit beantragen
Ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm der KfW ist unterdessen an den Start gegangen. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sollen vereinfachte Zugangsbedingungen und Konditionen für Kredite gelten. Für einen Antrag wenden sich Unternehmer an ihre Hausbank beziehungsweise an ihren Finanzierungspartner. Details zu den bislang drei Förderprogrammen sind auf der KfW-Website zu finden.
Wer darüber nachdenkt einen Kredit in Anspruch zu nehmen, sollte sich laut Lutz zuvor beraten lassen. Ohnehin seien die Chancen auf einen Kredit für viele Solo-Selbstständige aber gering. „Vor dem Anruf bei der Bank sollte ich dann aber Rücksprache halten, etwa mit einem erfahrenen Gründungsberater“, empfiehlt Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).
Auch Gunter Haake vom Referat Selbstständige der Verdi sieht Kredite kritisch – besonders für Menschen mit geringen Verdiensten. „Damit verschiebt sich die Liquiditätsproblematik“, sagt er. Betroffene seien dann nach der Krise doppelt belastet, wenn sie für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen und gleichzeitig den Kredit zurückzahlen müssen – „das ist oft keine ideale Lösung.“
Zuschüsse beantragen
Das beschlossene Hilfspaket sieht für Angehörige der Freien Berufe und Solo-Selbstständige direkte Zuschüsse vor, zeigen gemeinsame Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesfinanzministeriums. Unternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten sollen bis 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate erhalten. Bis zu 15.000 Euro sind es für Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten.
Selbstständige können bereits aktiv werden. Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) rät, alles im Detail zu dokumentieren: Welche Kunden oder Klienten sagen wann ab, was geht verloren, wie hoch sind die Beträge? „Wenn man das vorbereitet, kann man es dann direkt ausdrucken und mitschicken, wenn es darum geht, Hilfen zu beantragen.“
Sobald klar ist, welche Hilfsangebote in Frage kommen, sollte man laut Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) schnell reagieren: „Der Antrag soll ja nicht ganz unten im Stapel liegen, das muss dann auch erst einmal alles abgearbeitet werden.“ Außerdem empfiehlt er, sich tagesaktuell zu informieren, etwa auf den Webseiten der für die Hilfen verantwortlichen Organisationen und Behörden.
Der VGSD pflegt eine Linkliste mit Infos für Selbstständige zum Thema Corona. „Es lohnt sich auch, seine Erfahrungen, zum Beispiel mit dem Ausfüllen von Formularen, dann mit anderen zu teilen“, so Andreas Lutz, Vorsitzender im Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). Das Referat Selbstständige von Verdi informiert in einem FAQ.
Darüber hinaus haben die Bundesländer eigene Schutzschirme ins Leben gerufen. Bei Auftragsausfällen bietet nach Verdi-Informationen schon Bayern konkret Hilfen an. Unter anderem in Hamburg, Bremen und Berlin wurden erste Eckpunkte eines Schutzschirms vorgestellt.
Sozialleistungen beantragen
Wer als Solo-Selbstständiger auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung ist, kann Arbeitslosengeld I beantragen. Selbstständige, die Anspruch auf diese Leistung haben, sollten den Antrag aktuell aber nur dann stellen, wenn sie sich bereits jetzt absehbar für längere Zeit in existenzbedrohlichen Situationen befinden, rät Verdi-Experte Haake.
Denn: Die Zahlung von Arbeitslosengeld ist für Selbstständige derzeit auf zwei Auszahlungen begrenzt, informiert Verdi. „Wer noch ungefähr hinkommt, sollte noch ein paar Tage abwarten und sich informieren, wie die Hilfsfonds aussehen werden“, rät Verdi-Experte Haake.
Selbstständige ohne freiwillige Arbeitslosenversicherung bekommen Arbeitslosengeld II. Das Arbeitsministerium hat hierfür erleichterte Zugänge angekündigt. Selbstständige können laut Verdi-Experte Haake auch prüfen, ob sie die Bedingungen für Wohngeld erfüllen.
Insolvenz prüfen
Wer sehr schlimm betroffen ist, sollte sich auch über eine mögliche Insolvenz informieren. Solo-Selbstständige haften in voller Höhe mit ihrem Privatvermögen. Inhaber einer GmbH sollten aber auf ihre Meldepflichten gucken und Schulden melden, damit ihr Privatvermögen im Falle einer Insolvenz geschützt bleibt.
Quelle: dpa/DAWR/ab