Der Musikverlag soll ja auch einen prägnanten, einmaligen Namen tragen. Aber strenggenommen darf nur ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen einen Firmennamen tragen; bei den nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden spricht man von einer Etablissementbezeichnung und im Unterschied zum Kaufmann muss der Kleingewerbetreibende stets mit seinem bürgerlichen Namen...
Continue Reading