Offener Brief an die Piraten des Urheberrechts
Es entbehrt jeder Logik, sich einerseits für den Schutz des geistigen Eigentums zu bekennen und andererseits diesen Schutz willkürlich zu begrenzen. Entweder Eigentum oder nicht – materiell oder geistig – Eigentum ist Eigentum und das verpflichtet laut Grundgesetz Artikel Nr. 14. Unterschieden wird jedoch zwischen dem geistigen Eigentum, welches nur begrenzte Zeit als Eigentum des Urhebers bzw. dessen Erben geschützt sein darf, und dem materiellen, welches für die Dauer seiner Existenz diesen Schutz behält.
Welches die Motive für die Ungleichbehandlung beider Formen des Eigentums sind, ist jedoch nicht nachvollziehbar und jedenfalls unzeitgemäß. Beide Formen bringen dem Eigentümer die wirtschaftlichen Grundlagen, die für seinen Lebensunterhalt notwendig sind und aus deren Erträgen der Staat Steuern bezieht. Solche Werke, die 70 Jahre nach dem Tod des Autors noch am Markt sind, haben über einen immensen Zeitraum seit ihrer Entstehung/Veröffentlichung für den Staat bzw. die Allgemeinheit erhebliche Steuern gebracht (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer). Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist die Enteignung des geistigen Eigentums in die sogenannte Gemeinfreiheit wirtschaftlich sinnlos, ungerecht und undemokratisch.
Text: Marguerite Kollo
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2012