Veruntreuen Verwertungsgesellschaften Gelder der Urheber?

Interview mit Dr. Martin Vogel, dem Kläger in einem Musterprozess gegen die VG Wort

Im April 2013 verhandelte das OLG München über die Berufung der VG Wort gegen ein Urteil des Landgerichts München. Das hatte einer Klage von Dr. Martin Vogel recht gegeben und entschieden, dass zwei wesentliche Bestimmungen der Verteilungspläne Wissen schaft der VG Wort rechtswidrig sind und deshalb bei der Berechnung seiner Vergütung nicht zugrunde gelegt werden dürfen.

Herr Dr. Vogel, worum geht es in dem Prozess, den Sie führen?

DR. MARTIN VOGEL: Zunächst geht es darum, dass die VG Wort 50% des Aufkommens aus der Vergütung für die Privatkopie verlegter Werke – nach meiner Auffassung ohne Rechtsgrundlage –  an die Verleger dieser Werke ausschüttet. Dabei werden den Urhebern von der VG Wort jährlich ca. 30 Mio. Euro vorenthalten. Ferner habe ich eine Vorschrift der Verteilungspläne Wissenschaft der VG Wort angegriffen, nach der drei, vorher vier, Berufsverbände wissenschaftlicher Autoren jährlich insgesamt 240.000 Euro (bis vor ca. drei Jahren 280.000 Euro) erhalten – ohne eine nach den Statuten der VG Wort gebotene Werkmeldung und entgegen dem Abtretungsverbot des § 63a des Urheberrechtsgesetzes. Diese Praxis wurde von der staatlichen Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Marken amt, gebilligt, obwohl es sich dabei um eine reine Gefälligkeitszahlung handelt, mit der sich die VG Wort unter den Mitgliedern dieser Verbände und ihren Vertretern im Aufsichtsrat Freunde schafft.

Mitglieder der in der VG Wort vertretenen Berufsverbände der Autoren, namentlich der Gewerkschaften ver.di und Deutscher Journalistenverband, haben sie persönlich und das Urteil des LG München scharf angegriffen. Dasselbe tat die VG Bild-Kunst. Die GEMA reagierte aufgeschreckt. Wie ist das zu erklären?

DR. MARTIN VOGEL: Auf die Falschverteilung, die meines Erachtens letztlich eine Veruntreuung in großem Ausmaß darstellt, habe ich schon vor zehn Jahren und seither fortlaufend, freilich erfolglos, hingewiesen. Man hat mir nicht abgenommen, dass ich wie angekündigt letztlich klagen würde. Endlich hat der Deutsche Journalistenverband noch versucht, die Klage abzuwenden, indem er mir als seinem Mitglied den gebotenen Rechtsschutz für dieses Verfahren verweigerte, um weiterhin vor seinen Mitgliedern zu verheimlichen, dass auch er dafür gesorgt hat, dass die rechtswidrigen Bestimmungen über die Verlegerbeteiligung und über die Zahlungen an die Berufsver bände nicht aufgehoben werden. Bei GEMA und VG Bild-Kunst ist die Rechtslage ähnlich wie bei der VG Wort. Der frühere Vorstand der VG Bild-Kunst hat wohl ebenfalls geglaubt, eine Klärung der aufgeworfenen Fragen durch eine Hetzkampagne gegen mich ver hindern zu können. Natürlich ist es nicht schön, unter Umständen gerichtlich bescheinigt zu bekommen, Veruntreuungen in Millionen höhe begangen zu haben, schon gar nicht, wenn man vorher so nachdrücklich auf die Rechtswidrigkeit der derzeitigen Verteilungspraxis hingewiesen worden ist, wie dies in dieser Auseinander setzung geschehen ist.

Text: Peter Mühlbauer | Textquelle: heise.de | Foto: © Nick Freund/Fotolia.com

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2013.

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