39. Deutscher Rock & Pop Preis 2021 – Gewinner

Der 39. Deutsche Rock & Pop Preis 2021, der ursprünglich geplant, wie auch im letzten Jahr, wieder zum siebten Mal am 18. Dezember in der Siegerlandhalle in Siegen stattfinden sollte, musste aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden. Deshalb haben wir uns wieder wie in 2020 dazu entschlossen, unsere/diese inzwischen 39 Jahre alte Kulturveranstaltung trotz der Corona-Pandemie trotzdem durchzuführen und die Urkunden nach den Entscheidungen der Jurorenteams den Preisträgern per Post zuzuschicken. Aus diesem Grund wurden die Teilnahmegebühren für alle Sparten des 39. Deutschen Rock & Pop Preis 2021 von 150 € auf 100 € gesenkt.

Die Schirmherrschaft über diese diesjährige „virtuelle“ Kulturveranstaltung wird wieder – wie in den Jahren zuvor – durch den Bürgermeister der Stadt Siegen, Herrn Steffen Mues und den Präsidenten des Deutschen Musikrates Prof. Martin Maria Krüger übernommen. Die Deutsche PopStiftung hat wieder ein Jurorenteam (Festivaljury) für die Vorauswahl der zahlreichen eingesandten Bewerber-CDs der Haupt- und Sonderkategorien eingesetzt und folgend für die Endauswahl der Hauptkategorien 16 fachlich qualifizierte weitere Juroren (Bundesjury) aus den bisherigen Juroren-Teams zusammengestellt, die die Preisträger der Hauptkategorien des 39. Deutschen Rock & Pop Preises 2021 ermittelt haben. Die Preisträger der Sonderkategorien und die Vorauswahl der Hauptpreisträger wurden wieder unter meiner Leitung/Arbeit – wie seit 39 Jahren auch – ermittelt.

Die hier vorgenommene Bekanntgabe der Preisträger aus Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker der einzelnen Musiksparten erfolgt in Reihenfolge der Bewertungen/Benotungen beginnend von 1 bis 3. Bewertungen darüber hinaus erhalten keine Notierungen. Das neue Europäische Urheberrecht verpflichtet die Deutsche PopStiftung als Veranstalter dieser Kulturveranstaltung, die Einzelbenotungen der einzelnen teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler nur nach Rücksprache und Erlaubnis der Betroffenen bekanntzugeben.

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