Wir hatten uns im letzten Heft bereits mit dem Thema Instrumentenversicherung auseinandergesetzt. gesetzt. Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema der Haftpflichtversicherung.
Christian Raith, Geschäftsführer und Inhaber der Eberhard, Raith & Partner GmbH – erpam steht uns auch zu diesem Thema Rede und Antwort. Mit seinem Team beschäftigt er sich seit über 20 Jahren täglich mit solchen Fragen.
MM: Christian, stimmt es, dass die Privathaftpflichtversicherung für Musiker ausreicht?
CR: Ohne jetzt natürlich jede einzelne Police eurer Leser zu kennen, behaupte ich, dass das nicht der Fall ist. Die Privathaftpflichtversicherung ist, wie der Name schon eigentlich sagt, für den privaten Bereich gedacht. Bisher ist mir noch keine Versicherung untergekommen, die im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung die Tätigkeiten als Musiker abdeckt. Klar, wenn jemand daheim für Mutti und Vati mit der Blockflöte etwas vorspielt, ist das versichert. Aber nicht, wenn ich draußen einen Auftritt habe. Und dabei ist es egal, ob ich nur einen Zuhörer habe oder auf einem großen Festival vor 100.000 Besuchern spiele.
MM: Wie sieht es denn aus, wenn ich ohne Bezahlung spiele?
CR: Auch das ist entsprechend geregelt. Selbst die ehrenamtliche Tätigkeit gilt bereits als ausgeschlossen. Sprich, es ist nicht erheblich, ob ich beim Musizieren Geld bekomme. Auch eine Aufwandsentschädigung wie z.B. Verpflegung oder Übernachtung reicht bereits für den Ausschluss aus.
MM: Mal ganz ehrlich: Baucht man dafür wirklich eine Versicherung? Da passiert doch eh nichts …
CR: Ich formuliere es einmal etwas anders. Es passiert nicht so oft etwas, aber das sieht man auch schon immer an den Prämien, wie die Versicherer das Risiko einschätzen. Im Laufe der Zeit haben wir schon immer wieder Schäden gehabt und reguliert. Man darf eben auch nicht vergessen, dass wir nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine unbegrenzte Haftung haben, sprich der Musiker haftet für sämtliche Schäden. Wenn es also doch einmal zu einem Schaden kommt, kann das bedeuten, dass man pleitegeht.
MM: Was wären das für typische Schäden, die passieren?
CR: Ein typischer Fall sind natürlich die Sticks in den Augen oder am Kopf der Besucher. Gerne werden die Sticks am Ende des Konzertes ins Publikum geworfen, dabei gab es immer wieder Verletzungen. Aber auch die nett gemeinte Geste des Sängers, dass man den Besuchern doch ein Bierchen oder Wasser zuwirft. Aber wenn der oder diejenige gerade nicht auf den Sänger schaut, ist schnell eine Platzwunde passiert. Ein Klassiker … Und sind wir einmal ehrlich: Je bekannter eine Band ist, umso höher sind hier die Ansprüche der Geschädigten.
MM: Was gibt es denn noch so für Schäden?
CR: Die Bandbreite ist hier sehr groß. Man kann von einem Gehörschaden des Zuschauers bis hin zur abgefackelten Location natürlich alles aufführen. Wichtig ist einfach, dass die Haftpflichtversicherung nicht nur den Schaden reguliert, sondern im Zweifelsfall auch die Haftung für den Musiker ablehnt.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2015.