Die deutschen Musikautorenverbände appellieren, unterstützt von Landesmusikräten und weiteren Musikverbänden und -vereinen, an die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf die Erfüllung ihres Kulturauftrags auch hinsichtlich der Musikauswahl zu verpflichten und für eine stärkere Berücksichtigung von Musik in Deutschland schaffender Autoren (Komponisten, Textdichter, Bearbeiter) und Interpreten aller musikalischer Sparten zu werben.
Wir schlagen Ihnen vor, in diesem Sinne die Rundfunkintendanten und Hörfunkdirektoren mit der Entwicklung von verbindlichen Mindeststandards und überprüfbaren Kriterien eines präzisierten Kulturauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beauftragen. Unabhängig davon müssen diese Mindeststandards unbedingt in die nächste Änderung des Rundfunkstaatsvertrags einfließen. Für den gesamten Prozess stehen die deutschen Musikautorenverbände gern beratend zur Verfügung.
TATSACHE IST: Der Anteil von Musik jeglichen Genres an den Hörfunkprogrammen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt bei 62% (ARD-Jahrbuch 2010, S. 361). Somit trägt Musik entscheidend zur Erfüllung des Auftrags bei, wie er in § 11 des Rundfunkstaatsvertrags (Fassung vom 18.12.2008) niedergelegt ist. Demnach sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, die „kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen“ und „Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Gerade die föderale Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks bietet breiten Raum für regionale Themen aller wesentlichen Lebensbereiche. Aufgrund ihres quantitativ herausragenden Anteils zählt dazu insbesondere die Musik. Von zentraler Bedeutung sollte dabei die angemessene Berücksichtigung von Musikautoren und Interpreten aller Genres aus den jeweiligen Sendegebieten sein.
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2013.