Das musiker Magazin plant eine umfassende Berichterstattung zu den Personen „Manfred Wehrhahn (Köln)“ sowie seinen Unterstützer „Siegfried Lackner (München)“. Bitte informiert uns über diesebeiden genannten Personen. Auf Wunsch werden wir alle Informanten anonym behandeln (im deutschen Presserecht müssen im Zuge von investigativem Journalismus und Berichterstattung Informanten nicht genannt werden).
Worum geht es?
Nach der Durchführung des 26. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen behauptete ein Manfred Wehrhahn aus Köln, dass der Schlagersänger „Wolf Martis“ zu Unrecht den 3. Preis im Bereich Schlager erhalten habe, weil ihm in Wirklichkeit während der Preisverleihung seitens der Moderatoren der 1. Preis zuerkannt wurde. Wehrhahn vermutete daraufhin, dass es sich hier um manipulierte und fingierte Maßnahmen des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. und der Deutschen Popstiftung gehandelt habe, und veröffentlichte diese Verdächtigungen im Internet. Daraufhin verklagte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. in 2009 den in bestimmten Kölner Kreisen bekannten Manfred Wehrhahn und seine ominöse Firma „motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup“ vor dem Landgericht Hamburg wegen Rufschädigung des kulturellen Wettbewerbes „Deutscher Rock & Pop Preis“.
Das Landgericht Hamburg verurteilte die (inzwischen von Amts wegen gelöschte) motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup und ihren Gründer (und wahrscheinlichen Inhaber), Manfred Wehrhahn, unter Androhung einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren und eines Ordnungsgeldes im Einzelfall von 250 000,00 Euro dazu, nicht mehr zu behaupten, dass im Verlauf des Deutschen Rock & Pop Preises 2008 anlässlich der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen seitens der Festivalmoderatoren bestimmte falsche Preisentscheidungen im Bereich „Schlager“ genannt worden seien. Auch der von Wehrhahn beauftragte Kölner Anwalt attestierte dem Gericht, dass die Video-Dokumentaraufnahmen des Festivals die Aussagen des DRMV bestätigen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätigtedieses Urteil gegen Wehrhahn in 2009.
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 04/2012.