Von Ole Seelenmeyer:
Das musiker Magazin plant eine umfassende Berichterstattung zu der Person „Manfred Wehrhahn (Köln)“.
Bitte informiert uns über diese genannte Person. Auf Wunsch werden wir alle Informanten anonym behandeln (im deutschen Presserecht müssen im Zuge von investigativem Journalismus und Berichterstattung Informanten nicht genannt werden).
Worum geht es?
Nach der Durchführung des 26. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen behauptete ein Manfred Wehrhahn aus Köln, dass der Schlagersänger „Wolf Martis“ zu Unrecht den 3. Preis im Bereich Schlager erhalten habe, weil ihm in Wirklichkeit während der Preisverleihung seitens der Moderatoren der 1. Preis zuerkannt wurde.
Wehrhahn vermutete daraufhin, dass es sich hier um manipulierte und fingierte Maßnahmen des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e.V. und der Deutschen Popstiftung gehandelt habe, und veröffentlichte diese Verdächtigungen im Internet.
Daraufhin verklagte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. in 2009 den in bestimmten Kölner Kreisen bekannten Manfred Wehrhahn und seine ominöse Firma „motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup“ vor dem Landgericht Hamburg wegen Rufschädigung des kulturellen Wettbewerbes „Deutscher Rock & Pop Preis“.
Das Landgericht Hamburg verurteilte die (inzwischen von Amts wegen gelöschte) motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup und ihren Gründer (und wahrscheinlichen Inhaber), Manfred Wehrhahn, unter Androhung einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren und eines Ordnungsgeldes im Einzelfall von 250.000,00 Euro dazu, nicht mehr zu behaupten, dass im Verlauf des Deutschen Rock & Pop Preises 2008 anlässlich der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen seitens der Festivalmoderatoren bestimmte falsche Preisentscheidungen im Bereich „Schlager“ genannt worden seien. Auch der von Wehrhahn beauftragte Kölner Anwalt attestierte dem Gericht, dass die Video-Dokumentaraufnahmen des Festivals die Aussagen des DRMV bestätigen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte dieses Urteil gegen Wehrhahn in 2009.
Wehrhahn erstattete daraufhin gegen den DRMV Strafanzeige dahingehend, dass auf diesem zuvor genannten Wettbewerb im Bereich „Schlager“ ein falscher 1. Preisträger genannt worden sei. Die Hamburger Staatsanwaltschaft lehnte nach umfangreichen Befragungen der Moderatoren und anderer diese gezielte (Schein-?)Strafanzeige ab. Darauf erstatte Wehrhahn in Köln erneut eine Strafanzeige in gleicher Sache vor dem Generalstaatsanwalt. Aber auch hier wurde diese Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft, nach Prüfung der Festival-Filmdokumentation, eingestellt, weil man der Auffassung war, dass der Wehrhahn eine rufschädigende Falschaussage in Bezug auf die Moderation der Preisverleihung des 28. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 gemacht hatte.
Was macht Wehrhahn? Er veröffentlichte daraufhin im Internet Verdächtigungen dahingehend, dass wohl ausländische Geheimdienste hinter dieser Schlager-Maskerade stünden und dass er jetzt dabei sei, einen Brief an alle Botschaften in Deutschland und auch an den Papst zu schicken?! Nun sollte man meinen, dass Wehrhahn endlich einsichtig wurde und feststellte, dass er sich schlicht und einfach im Hinblick auf die Preisverleihung in 2008 geirrt hat, aber er verbreitete trotzdem im Internet weiter unwahre, rufschädigende Behauptungen.
Manfred Wehrhahn erstattete stattdessen gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland Joachim Gauck, die Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie sämtliche Bundestagsabgeordnete des Deutschen Bundestages Strafanzeige wegen Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren und nachfolgender, hierauf basierender strafrechtlicher Entschädigungen sowie widerrechtlicher systematischer physischer und psychischer Schädigung durch Duldung von Straftaten seitens Dritter sowie Vernichtung von beruflichen und privaten Lebensgrundlagen, Chancen/Perspektiven sowie Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch durch den Zusammenschluss staatsfeindlicher und krimineller Juristen etc. etc. etc. (wortwörtlich?) Nachzulesen im Internet auf der Homepage des Herrn Wehrhahn „Der Deutschland Clan“: deutschlandclan.de
Und auch damit nicht genug:
Manfred Wehrhahn reichte zudem eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein!
Vor diesem „irrwitzigen“ Hintergrund schrieb ich in dieser Kulturzeitschrift musiker Magazin einen Kurzbericht mit der Überschrift „Manfred Wehrhahn – der Irre aus Köln“, weil ich der Meinung war, dass diese hier geschilderten unglaublichen Entgleisungen des Herrn Wehrhahn zum einen dieses von mir gewählte Wort „irre“ objektiv im Sprachbereich der Rock- & Popmusiker zulassen und zum anderen auch große Tageszeitungen wie z.B. die BILD u.a. laufend dieses Wort in sehr ähnlichen Zusammenhängen als Meinungsäußerung ebenfalls benutzen.
Manfred Wehrhahn erkennt hier Urteile staatlicher Gerichte nicht an und verdächtigt in seiner Verfassungsbeschwerde die bundesdeutschen Gerichte der permanenten Rechtsbeugung. Dass er jetzt auch noch völlig Unbeteiligte wie den Bundespräsidenten Joachim Gauck und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel strafrechtlich wegen dieser ergangenen Gerichtsurteile und strafrechtlichen Ermittlungseinstellungen belangen will, zeigt die ?wahnwitzigen? Methoden seiner Vorgehensweise.
Das Kölner Amtsgericht dachte hier anders:
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wurde ich/das musiker Magazin dazu verdonnert, sofort das Wort „Irrer“ nicht mehr zu gebrauchen.
Weil an den beiden gleichen Tagen, als das musiker Magazin schon gedruckt und bundesweit verschickt wurde, die einstweilige Verfügung hier eintraf und die Aussendung des Magazins nicht mehr gestoppt werden konnte, gelangte unser Magazin zu seinen Lesern.
Urteil: 2.000,00 Euro Strafe für unseren gemeinnützigen Verein Kulturelles Jugendbildungswerk e.V. und mich als Chefredakteur sowie Schadensersatzforderungen von Wehrhahn wegen der Titulierung „Irrer“. Ich werde also zukünftig von Herrn Wehrhahn nicht mehr behaupten, dass er ein „Irrer“ sei, jedoch hier können sich alle Leser dieses Magazins ein eigenes Bild von der Psyche Manfred Wehrhahns machen, wenn sie seinen unglaublichen hier geschilderten Aktionismus verfolgen, und zwar nur deshalb, weil sowohl die Gerichte als auch die strafrechtlichen Instanzen in einer lächerlichen Preisverleihungsangelegenheit eines Schlagersängers ihm nicht recht gegeben haben! Alle Leser können sich hier schmunzelnd über diesen Herrn ein eigenes Bild machen und für sich selbst entscheiden, welche charakteristische Vokabel hier die richtige wäre.
Bitte informiert uns über Manfred Wehrhahn!
Fotos: © Andreas Haertle/Fotolia