Aufruf an alle Leser des Musiker Magazins und Mitglieder des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e.V. zum Thema Manfred Wehrhahn

Von Ole Seelenmeyer:

Das musiker Magazin plant eine umfassende Berichterstattung zu der Person „Manfred Wehrhahn (Köln)“.
Bitte informiert uns über diese genannte Person. Auf Wunsch werden wir alle Infor­manten anonym behandeln (im deutschen Presse­recht müssen im Zuge von investigativem Jour­na­­lismus und Berichterstattung Informanten nicht genannt werden).

Worum geht es?
Nach der Durchführung des 26. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen behauptete ein Manfred Wehrhahn aus Köln, dass der Schlager­sänger „Wolf Martis“ zu Unrecht den 3. Preis im Bereich Schlager erhalten habe, weil ihm in Wirk­lichkeit während der Preisverleihung seitens der Moderatoren der 1. Preis zuerkannt wurde.

Wehrhahn vermutete daraufhin, dass es sich hier um manipulierte und fingierte Maßnahmen des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e.V. und der Deutschen Popstiftung gehandelt habe, und veröffentlichte diese Verdächtigungen im Internet.

Aufruf an Mitglieder des DRMV

Daraufhin verklagte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e. V. in 2009 den in bestimmten Kölner Kreisen bekannten Manfred Wehrhahn und seine ominöse Firma „motion FX GmbH/Radar Music Multimediagroup“ vor dem Land­gericht Hamburg wegen Rufschädigung des kulturellen Wettbewerbes „Deutscher Rock & Pop Preis“.

Das Landgericht Hamburg verurteilte die (in­zwischen von Amts wegen gelöschte) motion FX GmbH/Radar Music Multimedia­group und ihren Gründer (und wahrscheinlichen Inhaber), Manfred Wehrhahn, unter Androh­ung einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren und eines Ordnungsgeldes im Einzel­fall von 250.000,00 Euro dazu, nicht mehr zu behaupten, dass im Ver­lauf des Deutschen Rock & Pop Preises 2008 an­läss­lich der Musik­messe „My Music“ in Fried­richs­­hafen seitens der Festi­val­mo­deratoren be­­stimmte falsche Preis­ent­schei­­dun­gen im Be­reich „Schlager“ genannt worden seien. Auch der von Wehrhahn beauftragte Kölner Anwalt attestierte dem Gericht, dass die Video-Dokumentaraufnahmen des Festivals die Aussagen des DRMV bestätigen. Das Han­sea­ti­sche Oberlandesgericht in Hamburg bestätigte dieses Urteil gegen Wehrhahn in 2009.

Wehrhahn erstattete daraufhin gegen den DRMV Strafanzeige dahingehend, dass auf diesem zuvor genannten Wettbewerb im Bereich „Schlager“ ein falscher 1. Preisträger genannt worden sei. Die Hamburger Staatsanwaltschaft lehnte nach um­fangreichen Befragungen der Mode­ratoren und anderer diese gezielte (Schein-?)Straf­anzeige ab. Darauf erstatte Wehrhahn in Köln erneut eine Strafanzeige in gleicher Sache vor dem General­staatsanwalt. Aber auch hier wurde diese Straf­anzeige durch die Staatsanwaltschaft, nach Prü­fung der Festival-Filmdokumentation, eingestellt, weil man der Auffassung war, dass der Wehrhahn eine rufschädigende Falsch­aussage in Bezug auf die Moderation der Preis­ver­leihung des 28. Deutschen Rock & Pop Preises 2008 gemacht hatte.

Was macht Wehrhahn? Er veröffentlichte daraufhin im Internet Verdächtigungen dahingehend, dass wohl ausländische Geheimdienste hinter dieser Schlager-Maskerade stünden und dass er jetzt dabei sei, einen Brief an alle Bot­schaften in Deutschland und auch an den Papst zu schicken?! Nun sollte man meinen, dass Wehrhahn endlich einsichtig wurde und feststellte, dass er sich schlicht und einfach im Hinblick auf die Preis­ver­leihung in 2008 geirrt hat, aber er verbreitete trotzdem im Internet weiter unwahre, rufschädigende Behauptungen.

Manfred Wehrhahn erstattete stattdessen gegen den Bundespräsidenten der Bundes­re­pu­blik Deutsch­­land Joachim Gauck, die Bundes­kanz­lerin Angela Merkel sowie sämtliche Bundestagsabge­ord­nete des Deutschen Bundestages Strafanzeige wegen Ver­weigerung rechtsstaatlicher Verfahren und nachfolgender, hierauf basierender strafrechtlicher Entschädigungen sowie widerrechtlicher systematischer physischer und psychischer Schädi­gung durch Duldung von Straftaten seitens Dritter sowie Vernichtung von beruflichen und privaten Lebens­grundlagen, Chancen/Perspektiven sowie Rechts­beugung und Amtsmissbrauch durch den Zusam­menschluss staatsfeindlicher und krimineller Juristen etc. etc. etc. (wortwörtlich?) Nach­zulesen im Internet auf der Homepage des Herrn Wehrhahn „Der Deutschland Clan“: deutschlandclan.de

Und auch damit nicht genug:
Manfred Wehrhahn reichte zudem eine Ver­fassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein!

Vor diesem „irrwitzigen“ Hintergrund schrieb ich in dieser Kulturzeitschrift musiker Magazin einen Kurzbericht mit der Überschrift „Manfred Wehrhahn – der Irre aus Köln“, weil ich der Mei­nung war, dass diese hier geschilderten unglaublichen Entgleisungen des Herrn Wehrhahn zum einen dieses von mir gewählte Wort „irre“ objektiv im Sprachbereich der Rock- & Popmusiker zulassen und zum anderen auch große Tages­zei­tun­gen wie z.B. die BILD u.a. laufend dieses Wort in sehr ähnlichen Zu­sam­men­hängen als Mei­nungs­äußerung ebenfalls benutzen.

Manfred Wehrhahn erkennt hier Urteile staatlicher Gerichte nicht an und verdächtigt in seiner Verfassungsbeschwerde die bundesdeutschen Gerichte der permanenten Rechtsbeugung. Dass er jetzt auch noch völlig Unbeteiligte wie den Bundespräsidenten Joachim Gauck und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel strafrechtlich wegen dieser ergangenen Gerichtsurteile und strafrechtlichen Ermittlungseinstellungen belangen will, zeigt die ?wahnwitzigen? Methoden seiner Vorgehensweise.

Das Kölner Amtsgericht dachte hier anders:
Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wurde ich/das musiker Magazin dazu verdonnert, sofort das Wort „Irrer“ nicht mehr zu ge­­brauchen.

Weil an den beiden gleichen Tagen, als das musiker Magazin schon gedruckt und bundesweit verschickt wurde, die einstweilige Ver­fü­gung hier eintraf und die Aussendung des Maga­zins nicht mehr gestoppt werden konnte, ge­lang­te unser Magazin zu seinen Lesern.

Urteil: 2.000,00 Euro Strafe für unseren ge­meinnützigen Verein Kulturelles Jugend­bil­dungs­­werk e.V. und mich als Chefredakteur sowie Schadensersatz­forde­run­gen von Wehrhahn wegen der Titulierung „Irrer“. Ich werde also zu­künftig von Herrn Wehrhahn nicht mehr behaupten, dass er ein „Irrer“ sei, jedoch hier können sich alle Leser dieses Ma­gazins ein eigenes Bild von der Psyche Manfred Wehrhahns machen, wenn sie seinen unglaublichen hier geschilderten Ak­tio­­nis­mus verfolgen, und zwar nur deshalb, weil sowohl die Gerichte als auch die strafrechtlichen Instanzen in einer lächerlichen Preisver­leihungs­angelegenheit eines Schla­ger­­sängers ihm nicht recht gegeben haben! Alle Leser können sich hier schmunzelnd über diesen Herrn ein eigenes Bild machen und für sich selbst entscheiden, welche charakteristische Vokabel hier die richtige wäre.

Bitte informiert uns über Manfred Wehrhahn!

Text: Ole Seelenmeyer
Fotos: © Andreas Haertle/Fotolia

Veröffentlicht von

Der Account der Online-Redaktion von Musiker Online, dem Musiker Magazin und dem DRMV.

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