Begründung Petition Ole Seelenmeyer vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Kurzversion)

I. In Deutschland finden jährlich Zehntausende von Konzerten von Tausenden Rock-, Pop- und Folkmusikgruppen aber auch Einzelinterpreten statt, von denen ein großer Teil ihre Songs selber komponieren, texten, arrangieren und in ihren Konzerten selber aufführen.

Bedingt durch ihre zahlreichen Tourneen und Konzerte müssten diese Komponisten und Texter längst in der Lage sein, die Klippe von 30.000,- Euro Tantiemenverdienst als Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft in der GEMA zu überwinden.

Stattdessen coexistieren Tausende dieser Komponisten und Texter unwissend als angeschlossene und außerordentliche GEMA-Nicht-Mitglieder, weil sie in ihren Jahresabrechnungen seitens der GEMA in Relation zu ihren zahllosen Konzerten mit ihren selbst komponierten Werken nur äußerst geringe GEMA-Ausschüttungen erhalten!

Die GEMA behält jährlich die Konzerttantiemen für diese zahlreichen Konzerte Tausender Rock-, Pop- und Folkmusikgruppen und Interpreten im Veranstalter-Lizenzbereich zwischen 350 und 750 Euro zu bis zu 90% mit der Begründung eines „Solidarbeitrages“ für die „Solidargemeinschaft GEMA“ ein und das, obwohl diese jungen Nachwuchskomponisten und Texter in ihren Konzerten bis zu 79% selbstkomponierte Songs spielen und eine Ausschüttung über ihre Musikfolgebögen beantragen.

Es war im Jahre 2001 kein geringerer als der heutige Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA Jörg Evers, der in einem von ihm erstellten Fachartikel feststellte, dass das vor zehn Jahren ohne Beschluss der Mitgliederversammlung von der Verwaltung eingeführte „Pro-Verfahren“ im Veranstalterlizenzbereich zwischen 350 und 750 Euro zu einem eklatanten Missverhältnis und Ungerechtigkeiten in der Ausschüttung der Urheberrechts-Tantiemen seitens der GEMA führt.

In einem Urteil aus dem Jahre 2005 forderte der von uns angerufene Bundesgerichtshof die GEMA und das Deutsche Patentamt als Aufsichtsbehörde dazu auf, die fehlende Mitglieder-Abstimmung zum extrem verzerrenden Pro-Verteilungsverfahren als Grundsatzabstimmung nachzuholen. Bis heute weigert sich die GEMA ohne Begründung, diesem Urteil des Bundesgerichtshofes folge zu leisten.

II. Ähnliches gibt es auch aus dem Bereich Funk und Fernsehen zu berichten:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die großen privaten Rundfunksender in Deutschland spielen bekanntermaßen weitgehend nur die Hitparaden der weltweiten Musikstars nicht aber die Songs der professionell komponie-renden und textenden Nachwuchsmusiker aus dem Genre der Rock-, Pop- und Folkmusik. Diese werden vor allen Dingen von den mehreren hundert kommunalen privaten Rundfunksendern, Bürgerfunksendern,  Regionalsendern und zahllosen Internetradios gespielt und vorgestellt. Da die GEMA aber im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von diesen insgesamt 400 – 500 kleineren und kleinsten Rundfunksendern keine Programmfolgebögen abverlangt, in denen genau gelistet wird, welche Komponisten und Texter mit welchen Songs gesendet wurden, sondern von diesen Sendern nur jährliche Pauschalabgaben abverlangt, fließen ca. 36 Millionen Euro vornehmlich jährlich nicht in die Taschen derjenigen Komponisten und Texter, deren Songs in diesen Sendern gespielt werden, sondern in die Taschen völlig anderer privilegierter Komponisten der GEMA.

III. Ähnliches gilt für den neuen Medienbereich Internet: Hunderte von Musikgruppen zahlen inzwischen an die GEMA Abgaben dafür, dass sie ihre selbstkomponierten Songs über ihre eigene  Homepage zum Verkauf anbieten. Mir ist bis heute in meinen zahllosen Beratungen dieser Musikgruppen nicht eine einzige begegnet, die in ihrer GEMA-Jahresausschüttung von diesen gezahlten Lizenzen für ihre eigenen Werke erkennbare Tantiemen zurückerhielt.

IV. Das die 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder ca. 35,5% des GEMA-Gesamtaufkommens in Höhe von ca. 860.000 Millionen Euro jährlich erwirtschaften, sollte eine drastische Erhöhung der unzumutbaren Delegiertenzahl von 34 Delegierten begründen.

Dass allerdings die GEMA gezielt dafür sorgt, dass Tausenden von Komponisten und Textern zuerst die ihnen zustehenden Konzert- und Rundfunktantiemen massiv entzogen werden und ihnen dann zukünftig verboten werden soll, sich wegen zu geringer Tantiemeeinnahmen als Delegierte-Kandidaten in die ordentlichen Mitgliederversammlungen zur Wahl stellen zu dürfen, ist ein Skandal.

Deshalb appelliere ich an Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages:

  1. Richten Sie eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit genügend Fachpersonal zur Aufsicht über die GEMA in Berlin ein!
  2. Sorgen Sie dafür, dass die GEMA die vom Bundesgerichtshof in 2005 geforderte grundsätzliche Mitglieder-Abstimmung über das Pro-Verfahren – so wie im Urteil angeführt – nachholt, keine scheinbar legitimierenden Ersatzabstimmungen durchführt und dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichtes nicht länger missachtet!
  3. Fordern Sie die GEMA dazu auf, endlich von allen Konzertveranstaltern und allen Hörfunksendern/TV-Sendern Musikfolge- und Programmbögen digitalisiert online anzufordern, damit die ständige Ausrede der GEMA eines hohen Verwaltungsaufwandes wegen Handarbeit und die damit verbundene Nichtausschüttungen der Tantiemen an die betroffenen Urheber entfällt! Die GVL hat diesen Weg bereits beschritten.
  4. Fordern Sie die GEMA dazu auf, endlich für jedermann transparente, lesbare und nachvollziehbare Jahresabrechnungen an die ihr angeschlossenen Musikurheber abzuliefern.
  5. Fordern Sie die GEMA dazu auf, diese Tantieme-Enteignungen für Konzerte der Musikgruppen und Interpreten mit Eigenkompositionen in diesen Bereichen der Popularmusik endlich zu stoppen!

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