Antragsinformationen für neue Corona-Hilfen aus dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung: Er wurde ausdrücklich auch für Solo/Selbstständige Musikerinnen und Musiker konzipiert.
Ihr könnt diesen Antrag selber fertigstellen, die Prüfung und Abgabe dieses Antrags muss aber über einen Steuerberater erfolgen. So lauten die neuen Antragsvoraussetzungen.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html