Förderprogramme Niedersachsen:
Neben den Soforthilfen der Bundesregierung (s. Anschreiben Nr. 2) hat nun auch das Land Niedersachsen ein Programm zur Unterstützung gestartet.
Seit dem 25. März ist die Antragstellung der Niedersachsen-Soforthilfe in elektronischer Form auf der Website der NBank möglich.
Diese Soforthilfe können kleine Unternehmen und Angehörige der freien Berufe sowie Soloselbstständige beantragen.
Voraussetzungen sind:
- maximal 49 Mitarbeiter
- der Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme dürfen 10 Millionen Euro nicht überschreiten
- die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
Die Förderhöhe ist wie folgt gestaffelt:
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Die Antragstellung und Bewilligung erfolgt über das Kundenportal der NBank.
Bitte stellen Sie diesen Antrag selbstständig. Natürlich stehen wir bei Rückfragen zur Verfügung.
Sobald die NBank die Soforthilfe bewilligt hat, erfolgt auch die Auszahlung an den Antragsteller. Diese kann zudem nur einmal pro Unternehmen, Freiberufler oder Soloselbstständigen gewährt werden.
Zugang zu dem Kundenportal (keine Verlinkung möglich): https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/index.jsp
Neben dem Zuschuss können kleine und mittlere Unternehmen einen Kredit, mit einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro, zur Liquiditätshilfe bei der NBank beantragen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch auf Grund der Corona-Krise beispielsweise temporäre Umsatzrückgänge aufweisen und dadurch Liquiditätsbedarf haben, zu unterstützen.
In Kürze stellt der Bund sein Förderprogramm zur Verfügung. Erhalten Sie bereits die Förderung durch das Land Niedersachsen, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung.
Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse zunächst auf Antrag ausgezahlt werden, eine Prüfung der Behörden wird jedoch nachträglich beurteilen, inwieweit der Anspruch tatsächlich vorlag. Auf mögliche Konsequenzen bei Falschangaben möchten wir hinweisen.
Stundung der Sozialversicherungsbeiträge:
Alle von der Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Wichtig ist daher, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens dem heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese noch für den Monat März stunden zu lassen.
NBANK.DE
Hier noch einmal in Kurzform der Beschluss des Bundestages und der Koalitionsregierung, Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen. Die Bundesregierung hat dafür ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen.
Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente – VZÄ) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente – VZÄ) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/soforthilfen-beschlossen-1733604
https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf
und
Hilfe zum Berechnen des VZÄ: https://www.personio.de/hr-lexikon/fte-berechnen/
Bürokratie in Deutschland: So war es schon immer … Politiker beschliessen mit besten Absichten Förderprogramme, Fördermittel und Ausfallhilfen für kreative, künstlerisch arbeitende „Einzelunternehmer“. Die Bürokraten ersticken dann anschliessend diese positiven Beschlüsse „genussvoll“ im Wust ihrer wahnwitzigen Bürokratie mit der Ausrede, diese Berge von viel zu oft unlesbaren Antragstellungen im unverständlichen Bürokratenvokabular müssen mit ALLEN Nachweisen ausgefüllt und eingereicht werden. Wochen oder Monate später kommt dann die Bewilligung oder eine Absage. Der Antragsteller ist dann inzwischen ruiniert oder möglicherweise „verhungert“ …