DAS WESEN DES VERLAGSVERTRAGS
Durch einen Verlagsvertrag überträgt ein Urheber einen Teil seiner Nutzungsrechte an dem von ihm geschaffenen Werk auf den Verlag, damit dieser sich für das Werk verlegerisch einsetzt. Wenn der Verlag dieser Pflicht nicht nachkommt, steht dem Urheber ein Rückruf- bzw. Rücktrittsrecht zu (§ 41 UrhG, § 32 VerlG). Vor aussetzung hierfür ist aber, dass zunächst der Verlag aufgefordert wird, innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten seiner Verpflichtung als Verleger nachzukommen, wobei diese Nachfrist erstmals zwei Jahre nach Vertragsschluss gesetzt werden kann. Läuft diese Frist ab, ohne dass der Verlag verlegerische Aktivität nachgewiesen hat, kann der Rückruf ausgeübt werden. Das hat zur Folge, dass alle übertragenen Rechte wieder beim Urheber selbst liegen. Ansonsten gelten für den Verlagsvertrag natürlich auch die bereits dargestellten Nachbesserungsansprüche aus den §§ 32 ff. UrhG.
Mit freundlichem Dank an den AMA Verlag.
Ulrich Schulze-Rossbach: Das AMA-Musikerrecht
ISBN: 978-3-89922-011-7
Textquelle: AMA Verlag
Foto: © Ssogras/Fotolia.com
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2012