Der BGH hatte sich in zwei Fällen mit der Zulässigkeit der Setzung von Links zu befassen. In dem einen Fall ( BGH vom 14.10.2010 Az: I ZR 191/08 ) ging es um die Frage, ob der Verfasser eines Onlineartikels über Software zur Umgehung von Kopierschutz i.S. des § 95a UrhG unter die Namen der Anbieter solcher Software Links auf deren Websites setzen durfte oder nicht. In dem anderen Fall (BGH vom 29.4.2010 Az: I ZR 39/08 ) ging es um die Frage, ob und wie sich der Inhaber einer Website dagegen wehren kann, dass ein Dritter einen Link auf seine Seite setzt. Über beide Entscheidungen wurde im musiker Magazin unter dem Titel „Der Link – das rechtlich unbekannte Wesen“ berichtet.
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2012