Deklaration
an die MinisterpräsidentInnen der Länder an die Landesrundfunkanstalten/Landesmedienanstalten der Länder an die Landesmedienanstalten (DLM) sowie an die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk-/TV-Anstalten in Deutschland
Wir, die diese Deklaration unterzeichnenden Künstlerinnen, Künstler und Kunstengagierten appellieren an die MinisterpräsidentInnen der Länder sowie an die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk-/TV-Anstalten in Deutschland, den Werken der KünstlerInnen und MusikurheberInnen in Deutschland einen bedeutsameren Platz in den Sendeprogrammen der Rundfunkanstalten einzuräumen.
Wir appellieren an die MinisterpräsidentInnen der Länder, gesetzliche Bestimmungen über die Programme der privaten Rundfunkveranstalter zu verabschieden, die eine konkrete Verpflichtung der Rundfunksender zur Ausstrahlung von Kultur und Musiksendungen in Rundfunkvollprogrammen enthalten, so wie es im Rundfunkstaatsvertrag (Artikel 23 Abs. 2) für bundesweit verbreiteten Rundfunk der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalten bereits als Sollbestimmung formuliert worden ist.
Wir appelieren an die MinisterpräsidentInnen der Länder, sich über konkrete Gesetzesverabschiedungen dafür einzusetzten, daß Strukturen und Herkunft des Programmangebots der Öffentlich-rechtlichen, aber auch der privaten Rundfunkanstalten, laufend verbessert überprüft werden können, und zwar durch die bestehenden Aufsichtsgrmien und neuen Einrichtungen ebenso wie durch eine breite Öffentlichkeit.
Wir appellieren an die MinisterpräsidentInnen der Länder, gesetzliche Bestimmungen zu verabschieden, nach denen sich wie in Frankreich sämtliche landesweiten öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksender gegenüber einer zu schaffenden Medienaufsichtsbehörde verpflichten sollen, mindestens 40 Prozent ihrer Musikprogramme mit Produktionen einheimischer KünstlerInnen /gleich welcher Nationalität!) zu bestreiten und (oder) quailifizierende Förderprogramme für einheimische Künstler zu fördern bzw. zu entwickeln. Ebenso wie in Frankreich sollte mindestens die Hälfte davon auf neue Talente und neuere Produktionen entfallen.
Wir verweisen hier auf die aktuelle Diskussion um eine vergleichbare Quotierung von Filmproduktionen in den TV-Sendern. Gleichwohl appellieren wir an die öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk- und TV-Anstalten, sich freiwillig zu verpflichten, für ein differenziertes und die unterschiedlichen Interessen berücksichtigendes Kultur- und Musikangebot zu sorgen. Dabei sollte die Sendeanstalt einen hohen Anteil von Produktionen einheimischer KünstlerInnen und MusikurheberInnen garantieren. Kulturproduktionen im Bereich der Rock- und Popmusik stellen weltweit einen enormen Wirtschaftsfaktor dar. Daher kann es den Politikern und der Öffentlichkeit in Bund und Ländern nicht gleichgültig sein, ob Deutschland in Zukunft auch auf diesem Wirtschaftssektor ein attraktiver Standort für Musik und Filmproduktionen einheimischer KünstlerInnen wird/bleibt.