DIE „SOLIDARPRINZIPIEN“ EINER SOLIDARGEMEINSCHAFT – Das geheime Finanzierungsumverteilungssystem der GEMA

Otto Krause ist von Beruf Tonsetzer. Otto Krause setzt sich ans Klavier, erfindet Töne und lässt diese Töne dann von anderen spielen oder singen. Seine erfolgreiche Zeit als Tönesetzer hatte Otto Krause in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren. Verschiedenste Schlager, gesungen von bekannten Schlagersängerinnen, TV- Werbe- und Filmmusik wurden damals zu Hits, andere Tonerfindungen wurden sog. „Gassenhauer“ auf zahllosen Schützen festen und Vereins feiern, aber auch Hotelbar- und Kurveranstaltungen.

Otto Krause zehrt von seinen Toneingebungen als Tönesetzer noch heute, und zwar nicht schlecht. Otto Krause ist Mitglied der GEMA. Otto Krause ist sogar ordentliches Mitglied der GEMA. Dies konnte er nach Satzung der GEMA vor langer Zeit deshalb werden, weil er der GEMA nachweisen konnte, dass er mit seinen Tonsetzungen über die GEMA erheblich mehr an Tantiemen verdiente als Otto Normalkomponist/Texter.

Otto Krause war jahrzehntelang Mitglied des GEMA-Aufsichtsrates. Unter seiner Leitung und Anregung führte die GEMA 1998 ein hoch kompliziertes Multiplikationssystem ein, das ihn nach Meinung gut informierter Kreise vom einfachen Millionär zum vielfachen Millionär hochkatapultierte. Der GEMA-Aufsichtsrat hatte Anfang der 90er-Jahre einen pfiffigen „Politjuristen“ (ehemals MdB und Finanzexperte von Franz Joseph Strauß) als Anführer engagiert, der damals Otto Krause und seinem Aufsichtsrat empfahl, über das neu eingeführte Multiplikationsverfahren mit Namen „PRO“ nicht(!) die Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen, da die Gefahr einer Ablehnung bestünde. Diesem Ratschlag seines damaligen guten Freundes ist Otto Krause gerne gefolgt. Otto Krause machte auf den Mitgliederversammlungen der GEMA in den folgenden Jahren immer wieder klar, dass über das PRO-Verfahren aus juristischen Gründen nicht(!) abgestimmt zu werden bräuchte.

Diese Nichtabstimmung über dieses gigantische Umverteilungssystem namens „PRO“ war ja auch sehr praktisch. Otto Krause und viele seiner damaligen Aufsichtsratskollegen und GEMA-Nomenklatura-Mitglieder mussten sich zum einen über ihre jährlichen GEMA-Tantiemen und zum anderen über eine Änderung der Machtverhältnisse innerhalb der GEMA keine Sorgen mehr machen. Eine große Anzahl von „ordentlichen“ GEMA-Mitgliedern zweifelte allerdings stark, dass dieses ohne Mitgliederbeschluss seitens des GEMA-Vorstandes unter maßgeblicher Forderung des Aufsichtsrates eingeführte PRO-Umverteilungsverfahren eine „Verbesserung“ darstellt (Zitat: Jörg Evers 2001). Kernpunkt dieser neuen Geldumverteilungsmaschine namens „PRO“ war die Einteilung aller schöpferischen Komponisten in Deutschland in zwei Hauptbereiche:

Typ A: Auf der einen Seite waren die Komponisten, die ihre Werke/Songs selber komponieren und sogenannte Hits kreieren (Schlagerhits, Pophits, Sauflieder, Gassenhauer etc.), die nach dem Verständnis der GEMA zu den sogenannten Standardwerken(!) gehören, die also in allen Monaten eines Jahres bundesweit in allen Regionen regelmäßig auf zahllosen Schützen-,Vereins-, Kur- und Bäderfesten, Hotelbar und anderen Festen von irgendwelchen Musikern zum Besten gegeben werden.

Typ B: Auf der anderen Seite sieht das „PRO-System“ der GEMA die bekannten und unbekannten Komponisten, die ihre Songs nicht nur selber komponieren, sondern auch auf zahllosen eigenen und engagierten Konzerten(!) selber spielen(!) (die Generationen der Rock- & Pop-Revolution). Darunter ist eine große Anzahl von zumeist semiprofessionellen und professionellen Musiker-Komponisten, deren Songs weitgehend nur von ihnen selber und nicht von anderen Interpreten aufgeführt werden.

Das Unwissen des mit der Entwicklung des PRO-Verfahrens beauftragten Statistiker-Professors war derart eklatant, dass er die anderen Songschreiber und deren Musikgruppen und Interpreten in seinem „PRO-Gutachten“ an die GEMA gar nicht aufführte (z.B. Cover-, Tribute-, Oldie-, Blues-, Folk-, Karneval- und Mundartbands, die in ihre Musikprogramme regelmäßig auch zahllose eigene Songs integrieren). Niemand soll nun denken, dass Otto Krause so dumm war, dass er diese schablonenhafte Vereinfachung des von ihm mittelbar über den damaligen GEMA-Häuptling beauftragten Statistik-Universitäts-Professors nicht bemerkt hätte. Mit Wahrscheinlichkeit wusste er, dass ca. 99% aller Rock- und Popmusikgruppen in Deutschland, die selber und eigenständig komponieren und texten, ihre Musikprogramme aus Eigenkompositionen mit verschiedensten Fremdkomposition, d.h. Coversongs etc. durchmischen, um für das Publikum attraktiv zu sein. Trotzdem unternahm Otto Krause in den folgenden Jahren (seit 1998) im Hinblick auf die folgenden Mitgliederversammlungen fast gar nichts, um dieses von ihm und seinen verschiedenen Aufsichtsratskollegen zu verantwortende monströse und von ihm und seinen „Gesellschaftsmitgliedern“ propagierte „verbesserte Hochrechnungsverfahren“ mit Namen „PRO“ zu ändern bzw. zu korrigieren. Gut informierte Kreise deuten darauf hin, dass dies Otto Krause schlichtweg egal war, solange sich in solider Weise sein Portemonnaie füllte! Natürlich (wie bei all meinen anderen Artikeln) wird auch an dieser Stelle die GEMA-Hierarchie laut aufschreien und in geschlossenen Meinungsverfahren meine Schilderungen als frei erfunden und unwahr bezeichnen.

Aus diesem Grund möchte ich zweierlei bemerken: In der GEMA gibt es nicht nur Mitglieder mit einem gestörten Rechts- und Moralverständnis, sondern auch Ehrenmitglieder(!) wie den jahrzehntelangen Vorsitzenden und Architekten der GEMA, den heutigen Ehrenvorsitzenden Prof. Dr. Erich Schulze, der immer wieder in verschiedenen Artikeln und Interviews Anfang der 2000er-Jahre darauf hinwies, dass über das neu eingeführte PRO-Verfahren die Mitgliederversammlung hätte abstimmen müssen!
Und es gab noch einen anderen Ehrenmann, der schon 1998/99 und 2000/2001 in zwei viel beachteten umfassenden Generalabrechnungen mit dem PRO-Verfahren schriftlich feststellte, „dass ein Hochrechnungsverfahren, das dermaßen stark in die Einkommensverteilung der Mitglieder eingreift und ohne Mitgliederbeschluss eingeführt wurde, schlicht unerträglich und nach Meinung vieler Rechtsexperten auch satzungswidrig“ sei.

Und weiter schrieb dieser Mann: „Diese Bevormundung würde den GEMA-Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht über essenzielle Bereiche ihres Eigentums nehmen. Sie wurden in diesem Bereich vom treuhänderischen Verwalter quasi entmündigt!

Und weiter: Wenn diese Vorgehensweise zur Regel wird, dann besteht die Gefahr, dass vor dem offiziellen GEMA-Verteilungsplan – über den die Mitglieder abstimmen – ein verwaltungsinterner Verteilungsplan vorgeschaltet wird, in dem die zu verteilenden Gelder in entscheidendem Maße ohne direkte Einflussmöglichkeit der Mitglieder vorportioniert und kanalisiert werden. Unter dem generellen Oberbegriff ‚verbessertes Erfassungs- und Berechnungsverfahren‘ könnten dann massive Eingriffe in die Verteilungssummen auch anderer Bereiche als dem U-Aufführungsbereich erfolgen! Über unbedeutende Marginalien darf dann die Mitgliederversammlung abstimmen! (siehe MV in 2009!!!)

Und weiter: Zitat: „Die einzige Möglichkeit für Vorstand und Aufsichtsrat, aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung des PRO-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter Beteiligung und mit Beschlussfassung der Mitglieder!

Es war kein Geringerer als der heutige Aufsichtsratsvorsitzende der GEMA Jörg Evers, der diese Zeilen im Jahre 1999/2000/2001 dem damaligen verantwortlichen GEMA-Aufsichtsrat unter Leitung von Otto Krause und seinem GEMA-Häuptling und der GEMA-Mitgliederversammlung als massive unübersehbare Kritik vortrug.

Dass dann noch in einem langjährigen Verfahren über ein Landes- und Kammergericht der Bundesgerichtshof in 2005 als höchstes deutsches Rechtsorgan das Deutsche Patentamt (als Aufsichtsbehörde der GEMA) aufforderte, darauf zu achten, dass die GEMA als Verwertungsgesellschaft ihren demokratischen Pflichten aus § 7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz nachkommt und nach § 19 Abs. 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine nachträgliche Mitgliederabstimmung über das PRO-Verfahren durchzuführen hat, unterstreichen die Ausführungen dieser Zeilen!

Der BGH führte weiter aus: „Die Berechtigten (die Mitglieder der GEMA, d. R.) haben ein erhebliches Interesse daran, dass der Inhalt des Berechtigungsvertrages selbst hinsichtlich der Grundsätze, nach denen die Verteilung (der Urheberechtstantiemen, d.R.) vorzunehmen ist, nicht einseitig nach dem Abschluss eines einzelnen Berechtigungsvertrages durch Verwaltungsentscheid (des GEMA-Vorstandes, d. R.) verändert werden kann.“
Selbst diese beiden Aufforderungen des höchsten richterlichen Organs der Bundesrepublik Deutschland und die Forderungen und Begründungen zweier mutiger Personen mit Zivilcourage konnten Otto Krause und seinen GEMA-Vorstand nicht dazu bewegen, über das PRO-Verfahren eine rechtlich einwandfreie Mitgliederabstimmung vorzunehmen!

Und auch die damals schriftlich formulierten Ansichten des heutigen GEMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Jörg Evers zur fachlichen Qualifikation des seitens der GEMA beauftragten Statistikexperten soll dem Leser an dieser Stelle nicht vorenthalten bleiben:
Zitat Jörg Evers (2001): „Für das Gutachten zur Ermittlung der Aufführungsziffern in Live-U-Musik-Veranstaltungen wurde als Experte der Statistik-Universitätsprofessor Dr. A. bestellt, der wahrscheinlich auf seinem Fachgebiet eine Koryphäe darstellt, auf dem Gebiet der Livemusiklandschaft jedoch ein absoluter Laie ist, völlig abhängig von den ihm erteilten Grundinformationen! Sollten diese Grundinformationen nun fehlerhaft und in wichtigen Aspekten unvollständig sein, so hätte dies zwangsläufig zur Folge, dass auch die Resultate seines Gutachtens falsch sein würden. Falls diesem Gutachter nur eine Vorauswahl von Informationen zur Verfügung gestellt worden wäre, die eine gewisse erstrebte Tendenz bestätigen, bestünde somit die Gefahr einer realitätsfremden Verzerrung der Gutachter-Schlussfolgerungen.“

Otto Krause waren damals die umfangreich ausformulierten und berechneten Einwendungen des damals „einfachen“ ordentlichen GEMA-Mitgliedes Jörg Evers sicherlich nicht egal. Allerdings konnte ihn auch diese qualifizierte Kritik am PRO-Verfahren nicht dazu bewegen, dieses missglückte Hochrechnungsverfahren neu und wissenschaftlich(!) erarbeiten zu lassen. Warum auch! Otto Krause zählt mit seinen Songs bis heute ohne Zweifel zu den Gewinnern des von ihm in verantwortlicher Stellung eingeführten neuen Hochrechnungsverfahrens!

Dies soll hier an einem prägnanten Beispiel (in Anlehnung einer von Jörg Evers geschriebenen Berechnung aus dem Jahre 2001) dem interessierten Leser vorgerechnet werden:

Otto Krause hatte in den 60er- und 70er-Jahren zahlreiche simple und einfachste Wirtshauslieder – sog. Gassenhauer – komponiert, getextet bzw. texten lassen. Dazu kommen noch eine ganze Reihe von erfolgreichen Schlagern. All diese Werke von Otto Krause wurden und werden bis heute immer mal wieder von irgendwelchen Hotelpianisten, Barmusikern, Kur- und Bäderinterpreten, Tanz- und Galakapellen zum Besten gegeben. Für diese (meistenteils) Kleinkonzerte in bis zu 100 qm großen Konzertplätzen (meistens ohne Eintritt) erhält die GEMA nach ihren eigenen Vergütungssatzlizenzen (U-VK für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) ca. 21,50 Euro. Spielen diese in die Tausende gehenden Barpianisten, Alleinunterhalter und Interpreten deutschlandweit zu allen Jahreszeiten und Monaten immer mal wieder in aller Regelmäßigkeit diese Schlager-, Bums- und Sauflieder, dann kann es bei der Anwendung des PRO-Verfahrens zu einer sogenannten MKZ-Zahl von 144 (!) kommen (12 Monate mal 12 Bezirksdirektionen, heute PLZ-Bezirksregionen). Mit Hilfe dieses dann entstehenden Höchstmultiplikators PRO verdient dann Otto Krause mit seinen sog. GEMA-Standardwerken (Typ A) bei diesen genannten Billigtarifen das 50,5-fache der für diese Veranstaltungen einkassierten Lizenzvergütungssätze der GEMA pro Song! (Aussage „Evers“)

In Zahlen: Einer Ausschüttung an Otto Krause (12/12) in Höhe von ca. 600,– Euro steht bei einem wo auch immer stattfindenden Einzelkonzert seiner Werke ein in Relation zum tatsächlichen GEMA-Inkasso stehender Lizenzbetrag von ca. 21,– Euro (nach Abzug der GEMA-Kommission und des Abzugs für kulturelle und soziale Zwecke) in Höhe von ca. 17,– Euro gegenüber! Dieser 50,5-fach überhöhte Ausschüttungsbetrag an Otto Krause fließt zudem auch bei ihm noch zu 100% in die sogenannte „Wertung“ der GEMA ein! (Ein Subventionssystem, mit dem die GEMA noch einmal jahrzehntelange „verdiente“ GEMA-Mitglieder durch ein eigenes Multiplikationsverfahren begünstigt). Dieses Wertungssystem ermöglicht dann in diesem Fall in der Wertungsgruppe 1 sogar eine Gesamtendausschüttung in Höhe von ca. 1.200,– Euro! Damit übersteigt die tatsächliche Ausschüttung an Otto Krause das 101-Fache(!) des dafür – im Verhältnis zum tatsächlichen Inkasso – zustehenden Betrages!

Leider gibt es in der GEMA zahlreiche Otto Krauses, d.h. Schlager- und Gassenhauerkomponisten (und Verlage), die mit ihren musikalischen Minimalwerken die GEMA-Voraussetzungen für sogenannte „Standardwerke“ erfüllen. Sie alle profitieren in gleicher Weise durch dieses enorme Subventions-Umverteilungssystem der GEMA wie Otto Krause!

Wenn jetzt einer gedacht hätte, die Otto Krauses in der GEMA hätten durch dieses gigantische Multiplikationssystem schon genug, der irrt sich: Denn jetzt kommen noch die von der GEMA eingeführten GEMA-„Wertungszuschläge“ für Evergreens und Standardwerke der Unterhaltungsmusik dazu!

Woher kommen die zweistelligen Millionen-Subventionsbeträge? Wo werden diese extremen Finanzsummen abgeschöpft, um sie als Subventions-Geschenke an die Otto Krauses und „Geschäftsmodeller“ in der GEMA auszuteilen?

Zum einen handelt es sich hier um nichtverteilbare Lizenzeinnahmen der GEMA aus all den abkassierten Konzerten, für die keine Musikfolgebögen eingeschickt werden und damit keine Adressaten für Tantiemenzahlungen vorliegen. Zum anderen werden in bestimmten Konzertbereichen der U-Musik (d.h. meistenteils Rock & Popmusik) Millionenbeträge von Lizenzzahlungen an Veranstalter von der GEMA nicht ausgezahlt, sondern bis zu 90% einbehalten mit der Argumentation der GEMA, diese Konzert-Lizenzgelder für eigenkomponierte Songs von selbstaufführenden Songschreibern (Rock- und Popgruppen und Interpreten, die ihre eigenen Songs selber in Konzerten spielen/aufführen und dafür selbst oder ihre Konzertveranstalter Lizenzen an die GEMA entrichten müssen) gehörten sowieso lt. Berechtigungsvertrag der GEMA und gingen die Songschreiber nichts an (Landgericht München I, B.-Klier-Urteil).

Diesen wahnwitzigen, völlig irrationalen und unmoralischen Hyperausschüttungssubventionen der GEMA mit Hilfe des eingeführten PRO-Verfahrens und anderer der Allgemeinheit unbekannter Subventionsverfahren stehen Zehntausende namensloser und unbekannter Rock- und Popmusikgruppen gegenüber, die als Amateure, semiprofessionelle oder professionelle Interpreten ihre eigenen Songs deutsch landweit in kleinen Musikclubs aufführen und aus Unwissenheit(!) Mitglied bei der GEMA sind! Sie erhalten als Berechtigte (als Texter und Komponisten ihrer eigenen Songs) bei den vorhergenannten Billigtarifen kleiner Clubs ohne Eintritt im natürlichen Umkreis ihres Lebensraumes zumeist eines Bundeslandes bzw. eines GEMA-Auswertungsbezirkes (neues PLZ-System) durch die daraus folgende Zugrundelegung einer MKZ1 nur ca. 1/7 des obigen Multiplikators, nämlich das 3,5-Fache an Subventionierung, was aber immer noch zu einer Ausschüttung in dem o.g. Fall von ca. 41,– Euro pro Song führt. (All diese Berechnungen erfolgen in Anlehnung an die Ausführungen Jörg Evers aus 2001.)

Die wirklich durch das irrwitzige PRO-Verfahren geschädigten Musikgruppen (!) und Interpreten (!) in Deutschland sind tatsächlich Tausende von semiprofessionellen und professionellen Rock- und Pop-Musiker-Urheber in Deutschland, die aufgrund ihres regionalen, landes- oder bundesweiten Bekanntheitsgrades in größeren Sälen und mit höherem Eintritt in Einzeltourneen und Konzerten spielen, aus „Unwissenheit“ Mitglied der GEMA sind, auf ihren Konzerten zu ca. 75% eigene Songs spielen/aufführen, und als Folge für jedes Konzert bis zu 750,– Euro Vergütungssatzlizenzen an die GEMA zu zahlen haben. Sie alle erhalten unter Zugrundelegung des PRO-Verfahrens und einer kleinen MKZ-Zahl (Tournee läuft einmal im Jahr über ein bis zwei Monate in größeren Sälen in 1 – 3 Bundesländern, z. B. neue Bundesländer) sogar nur eine Auszahlung von ca. 75,– Euro bei einem GEMA-Lizenzinkasso seitens des Konzertveranstalters von ca. 750,– Euro (lediglich ca. 10% Tantiemen-Ausschüttung). Diese Tausenden semiprofessionellen und professionellen Musikgruppen und Interpreten, zumeist aus dem Gesamtbereich der Rock- und Popmusik, subventionieren somit (u.a.) mit ihren Konzertveranstaltungen bei einem GEMA-Lizenzinkasso von ca. 300,– bis zu ca. 750,– Euro pro Konzert die GEMA-Billigtarife mit dem über 16-Fachen ihres an sie letztlich ausgeschütteten Einkommens! Kommen bei den teuren Tarifen weniger als 35 Songs programmmäßig erfasster Konzertaufführungen zum Einsatz, wie z. B. bei Jazzveranstaltungen und bei Programmen mit Rocksongs längerer Laufzeit und damit geringerer Werkaufführungsgesamtzahl, so erhöht sich diese unglaubliche Verzerrung noch um ein Vielfaches! (Diese Zeilen ebenfalls in enger Anlehnung an die Expertise (2001) des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GEMA Jörg Evers).

Zitat Jörg Evers (2001): „Das neue PRO-Verfahren führt also in den meisten Bereichen zu noch größeren Verzerrungen und Ungerechtigkeiten als das alte Verfahren, das aber ebenfalls unbefriedigend ist! Ein neues realitätsbezogenes (Abrechnungs-)Verfahren, das in engerer Korrelation zum Inkasso steht, ist deshalb dringend erforderlich!

Hier wird dem Leser klar und deutlich vor Augen geführt, wer auf der einen Seite durch das ohne Mitgliederbeschluss eingeführte PRO-Verfahren in erschreckender Weise profitiert und wer für die Finanzierung dieses praktisch geheimen Umverteilungssystems herhalten muss!

In einer mathematisch genau errechneten Übersicht zum GEMA-PRO-Verteilungsverfahren veröffentlichte ich Anfang 2009 eine Einzahlungs- und Auszahlungsstatistik, die deutlich vor Augen führt, in welchem Ausmaße in Deutschland Tausende von Rock- und Pop-Musikerkomponisten durch das PRO-Verfahren ausgebeutet werden. Diese Zahlenstatistik brachte zutage, dass die GEMA in Einzelfällen bis zu 90% der für Einzelveranstaltungen eingezahlten Lizenzerträge einbehält und in diesen Fällen nur ca. 10% dieser Beträge an die selbstaufführenden, mit eigenen Songs konzertierenden Rock- und Pop-Musikerkomponisten auszahlt. Sie alle sind die (in völliger Unwissenheit des komplizierten GEMA-PRO-Verfahrens) ausgeplünderten GEMA-Mitglieder, zumeist aus dem Gesamtbereich der Rock- und Pop Musik! (In vielen Fällen die „GEMA-Unterkaste“ der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Nichtmitglieder.)

Auf ein Schreiben an den neuen GEMA-Vorsitzenden Dr. Heker, er möge sich für eine Beendigung dieses Abrechnungs-Dramas einsetzen, erhielt ich vom stellvertretenden Direktor der Abteilung Abrechnung Berlin Dr. Jürgen Brandhorst die Antwort! Zitat: „Die Abrechnung von Werknutzungen in der Unterhaltungsmusik erfolgt – soweit keine Nettoeinzelverrechnung für eine Veranstaltung durchgeführt wird – grundsätzlich unabhängig vom Inkasso der betreffenden Veranstaltung!“ Und dann folgte die „rechts philosophische“ Begründung: „Hier kommt das sogenannte ‚Solidarprinzip‘ der GEMA zum Tragen!“

Ein klassischer Fall von Euphemismus! „Solidarprinzip“ beschönigt hier einen Sachverhalt und verhüllt und verschleiert das eigentliche Inkasso- und Auszahlungsdrama mit dem Ziel, den protegierten und profitierenden Schlager- und Gassenhauerkomponisten millionenfache Lizenzen zuzuschieben und den anderen Handwerkern der Rock-, Pop- und Folkmusik aus den semi- und professionellen Bereichen die ihnen zustehenden Urheberrechtslizenzen für ihre Konzerte mit ihren eigenen Werken/Songs vorzuenthalten. Die GEMA benutzt hier mit dem Wort „Solidarprinzip“ geschickt einen Sonderbegriff mit einem verharmlosenden und beschönigenden Charakter, um zu verschleiern, dass hier als „Sonderbehandlung“ ein Umverteilungsprozess gezielt und geplant von den eigentlichen Profiteuren des PRO-Verfahrens eingeführt wurde.

Was Dr. Brandhorst vergessen hat: Es handelt sich hier bei seinen Worten nur um einen Teilaspekt! In bestimmten Bereichen erhalten zumeist junge Rock- und Pop-Musiker-Urheber tatsächlich mit einer geringen MKZ-Zahl kleinere und mittlere Subventionsbeträge seitens der GEMA ausgezahlt. „Vergessen“ hat Brandhorst allerdings das Drama der Musikurheber in Deutschland, die in semi- und professionellen Be reichen in zahllosen Konzerten in größeren Sälen und bei höherem Eintritt ihre eigenen Songs aufführen, für ihre Tourneen und Einzelkonzerte gigantische Lizenzzahlungen für ihre zumeist eigenen Songs(!) an die GEMA entrichten müssen und fast nichts an Tantiemen dafür zurückerhalten!

Allen sei gesagt, dass zum Großteil diese von der GEMA einbehaltenen zweistelligen Millionenbeträge bei den Verlegern, Komponisten und Textern landen, die mittelbar oder unmittelbar das PRO-Verfahren in einer „Nacht- und Nebelaktion“ ohne Beschluss der Mitgliederversammlung eingeführt haben und seitdem z. T. sehr wohlhabend oder zu mehrfachen Millionären geworden sind – ohne größeres eigenes Zutun!

Zum anderen verhindert das PRO-Verfahren erfolgreich mittels einer massiven, bis zu 90%igen Abschöpfung der Konzertlizenzen der konzertierenden semi- und professionellen Rock- und Pop-Musiker- Urheber, (d. h. Komponisten und Texter), dass diese über das Auftrittsrecht die Voraussetzung für eine ordentliche GEMA-Mitgliedschaft erreichen (Mindest auf kommen 30.000,– Euro in fünf Jahren) und damit eine Änderung der Machtverhältnisse innerhalb der GEMA-Hierarchie eintritt (denn nur ordentliche GEMA-Mitglieder und ein paar wenige Delegierte haben Stimmrecht). Diese Feststellung unterstreicht auch die Beobachtung, dass seltsamerweise innerhalb der ordentlichen GEMA-Mitgliederversammlungen keine bzw. nur äußerst wenige semi- und professionelle aktive Rock- und Pop-Musiker- Urheber anwesend sind (im Gegensatz zu den zahlreichen Schlager-, Gassenhauer- und Werbe- Komponisten, die in großer Zahl auf den GEMA-Mitgliederversammlungen auftreten).

Lassen wir zum Schluss dieser Zeilen erneut den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GEMA Jörg Evers zu Wort kommen, der in 2000/2001 Folgendes feststellte:
Zitat: „Die einzige Möglichkeit für Vorstand und Aufsichtsrat, aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung des PRO-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter Beteiligung und mit Beschlussfassung der Mitglieder!“

Das ist also die Wahrheit, die die GEMA mit zahlreichen Presseerklärungen und Statements vor Politik und Öffentlichkeit verheimlichen, verschleiern und beschönigen will! In einem folgenden Aufsatz berichte ich detailgenau über die einzelnen sog. „Geschäftsmodelle“, mit denen einzelne bundesweit und flächendeckend planende „Generalstäbler“ (Musiker und Verlage) das PRO-Verfahren (juristisch legal) aushebeln bzw. nutzen. Auch sie gehören ebenfalls zu denen, die die GEMA mit Hilfe dieses missglückten Umverteilungsverfahrens nach Punkt und Komma des PRO-Verfahrens(!) mit insgesamt einstelligen Millionenbeträgen zur Kasse bitten.

Text: Ole Seelenmeyer
Grafik-Quelle: GEMA

Literatur: Jörg Evers – „Das Pro-Verfahren, eine Odyssee Teil 1“ /
„Das Pro-Verfahren, eine Odyssee Teil 2“

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