Am 3. November 2014 verschwinden alle Songs der Künstlerin vom schwedischen Musik-Streamingdienst. Dabei handelt es sich weder um einen technischen Fehler, noch um ein Rechte-Problem. Swift selbst hatte entschieden, ihre Musik nicht länger auf der Plattform zu publizieren. Betroffen ist davon auch das gerade erst erschienene Album „1989″.
Einige Monate zuvor hatte Swift einen solchen Schritt bereits angedeutet. Im „Wall Street Journal“ schrieb die Künstlerin damals einen Gastbeitrag, in dem sie das Geschäftsmodell der Streamingdienste scharf kritisierte. Musik sei wertvoll und müsse bezahlt werden, hieß es darin unter anderem. Bis heute beklagen sich viele Künstlerinnen und Künstler, dass die Einnahmen per Stream auf Diensten wie Spotify zu gering seien. Dass jemand den Dienst boykottiert, kommt allerdings nur selten vor.
Album bricht Verkaufsrekord
Swift schadet der Schritt nicht, trotz der schon damals beachtlichen Größe des Streamingdienstes. Im Gegenteil: Nur kurz nach dem PR-wirksamen Spotify-Ausstieg feiert ihr Album „1989″ einen neuen Verkaufsrekord. 1,287 Millionen Exemplare werden in den ersten sieben Tagen verkauft.
Nur ein Jahr später teilt Taylor Swift erneut aus. Diesmal nicht gegen Spotify, sondern gegen den Tech-Riesen Apple. Dieser bringt im Sommer 2015 seinen eigenen Streamingdienst auf den Markt, nämlich Apple Music. Der Clou: In den ersten drei Monaten müssen Neukunden nichts dafür zahlen. Der Skandal: Auch Künstlerinnen und Künstler gehen in dieser Zeit leer aus.
Gegen die Pläne des Konzerns wehrt sich kaum jemand. Außer Taylor Swift. Sie entschließt sich, ihr Album „1989″ auch Apple nicht zur Verfügung zu stellen. In einem Blogpost verurteilt die Musikerin den Schritt des Konzerns als „schockierend und enttäuschend“ und ruft Apple eindringlich auf, die Zahlpause zu überdenken. „Wir bitten Sie nicht um kostenlose iPhones. Bitte verlangen Sie von uns nicht, Ihnen unsere Musik ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen“, heißt es da etwa.
Swift bringt Apple zum Umdenken
Der Beitrag löst ein Beben in den Medien aus, und auch im Apple-Konzern selbst. Der Chef der Plattform iTunes, Eddy Cue, sagt dem Technologie-Blog Recode später, Swifts offener Brief habe ein Umdenken ausgelöst. Er habe die Sache mit Konzernchef Tim Cook besprochen. Apple werde Künstler nun während der Gratis-Probezeit zu einem nicht näher genannten Tarif pro Abruf ihrer Songs bezahlen.
Swifts aktuellster Seitenhieb gegen die Konzerne der Musikindustrie befindet sich gerade auf Platz 1 der US-Charts. „Fearless“ heißt das Album, das eigentlich schon 2008 erschienen war. Damals war es Swifts Debütalbum und enthielt auch bekannte Hits wie etwa „Love Story“. Heute trägt „Fearless“ den Zusatztitel „Taylor’s Version“: Es wurde komplett neu eingespielt, eingesungen und mit zusätzlichen Titeln neu veröffentlicht.
Hintergrund der ungewöhnlichen Neu-Veröffentlichung ist, wie könnte es auch anders sein, ein weiterer Streit Swifts mit einem großen Musikkonzern. 2018 trennt sich die Sängerin von ihrem langjährigen Label Big Machine Records. Ein Jahr später verkauft dessen Chef Scott Borchetta die Plattenfirma für 300 Millionen Dollar an den Künstler-Manager und Investor Scott „Scooter“ Braun – inklusive der Rechte aller Taylor-Swift-Songs.
Ein gewitzter Plan B
Swift macht das wütend. Ihr sei keine akzeptable Option zum Zurückkaufen ihrer Rechte gewährt worden, schreibt sie auf ihrem Tumblr-Account. Dem Künstlermanager Braun wirft sie derweil jahrelanges Mobbing vor. Ihr musikalisches Vermächtnis liege nun in den Händen eines Mannes, der versucht habe, es zu demontieren.
Es folgt eine Schlammschlacht in den sozialen Netzwerken, Swifts überaus treue Fangemeinde unterstützt die Sängerin dabei. Braun beklagt später, seine Familie habe aufgrund der Auseinandersetzungen Drohungen erhalten. Swifts Kampf um die Rechte an ihren Werken bleibt vergeblich. Doch sie hat zu diesem Zeitpunkt bereits einen Plan B in der Hinterhand.
Gegenüber dem Magazin „Billboard“ erklärt Swift, die Nutzung ihrer früheren Musik in der Werbung, in Videospielen oder Filmen konsequent zu untersagen. Für Braun und sein Label werden die Anteile an ihren Songs zumindest in diesem Punkt völlig nutzlos. Zudem kündigt Swift an, ihre alten, von „Big Machine Records“ vertriebenen Songs einfach komplett neu aufzunehmen, sobald die vertragliche Situation es erlaube. Das ist 2021 der Fall.
Fans rufen zum Boykott auf
Am 9. April erschien das Debütalbum „Fearless“ schließlich in einer neuen Version mit dem Zusatz „Taylor‘s Version“, zum einen als CD über Swifts neues Label Universal, zum anderen aber auch bei den Streamingdiensten – hier ist Swifts Musikkatalog bereits seit 2017 wieder verfügbar. Die neue Version von Swifts Hit „Love Story“ wird innerhalb weniger Tage 74 Millionen Mal gestreamt, andere Songs des Albums erreichen ähnliche Aufrufzahlen.
Aber noch etwas anderes ist bemerkenswert: Bei der neuen Version von „Fearless“, aber auch bei allen anderen Alben seit der Trennung von „Big Machine Records“, wird Swift bei den Streamingdiensten als alleinige Herausgeberin ihrer Musik aufgeführt. Ihr neues Label Universal Music vertreibt allem Anschein nach nur noch die Tonträger der Sängerin, bei den Streamingdiensten tut Swift dies offenbar inzwischen selbst. Das wiederum bedeutet: Mehr Einnahmen für die Sängerin, weniger Einnahmen für einen großen Musikkonzern.
Und die frühere Version von Swifts Debütalbum? Nun, auch an der dürfte das frühere Label der Sängerin kaum noch Freude haben. Swifts Fans, die sich selbst „Swifties“ nennen, rufen seit einigen Tagen in den sozialen Netzwerken dazu auf, die Original-Versionen auf den Streamingdiensten aktiv zu blockieren.
Bei Spotify beispielsweise ist das möglich, indem man neben einem Song die drei Pünktchen drückt und dann auf „Song ausblenden“ klickt. Dann taucht das Stück nicht mehr in den Musikvorschlägen auf. Der Twitter-Account „Taylor Swift Updates“ beispielsweise liefert eine detaillierte Anleitung, wie das funktioniert. Der Tweet wurde von Fans zahlreich geteilt und kommentiert.
How To Hide Fearless (Original) On Spotify – (A Thread) pic.twitter.com/uSslMW8ndt
— Taylor Swift Updates (@swifferupdates) April 8, 2021
Was treibt Swift an?
Wieder einmal geht die Sängerin also als Siegerin aus einem Kampf mit einem Großkonzern hervor. Es dürfte nicht der letzte bleiben. Was genau Swift antreibt, ist derweil nicht ganz klar. Vielleicht ist es ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn für die Belange von Künstlerinnen und Künstlern. Vielleicht aber auch nicht.
Bei der Veröffentlichung ihrer Platte „1989″ hatte sich die Sängerin nicht nur die Rechte an den Titeln und an der Musik schützen lassen, sondern auch die Rechte an einzelnen Textzeilen. Die Phrasen „This sick beat“, „Party like it’s 1989“ oder „Nice to meet you. Where you been?“ dürfen seither nicht ohne ihre Einwilligung verwendet werden. Wer es tut, muss entweder zahlen oder riskiert eine Klage.
Mag sein, dass es Swift bei ihren immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie um Gerechtigkeit geht. Am Ende steckt hinter der Marke Taylor Swift aber vor allem auch eins: eine clevere Unternehmerin.
Quelle: www.rnd.de | Fotoquelle: Universal Music; twitter.com/swifferupdates