Freischaffende in der Corona-Krise: Diese Soforthilfen können Sie in Ihrem Bundesland beantragen – TEIL 2

Was anfänglich nicht jedem klar war, wird spätestens jetzt sehr deutlich: Die Coronakrise ist eine Wirtschaftskrise. Und die treibt vor allem viele Freischaffende in Existenznot. Wegbrechende Aufträge sind nicht gedeckt, neue werden nicht vergeben, Einnahmen fallen teilweise komplett aus. Dieser prekären Lage möchte die Bundesregierung jetzt mit Soforthilfen entgegenwirken. Die beinahe fünf Millionen sogenannten Soloselbstständigen und Klein- und mittelständische Unternehmer (KMU) sollen in Kürze Zugriff auf einen speziellen Rettungsfonds der Bundesregierung in Höhe von 40 Milliarden Euro haben. Zehn Milliarden Euro sollen als Zuschüsse vergeben werden, die restliche Summe als Darlehen. Das Hilfspaket ist am Montag vom Bundeskabinett beschlossen worden. Am Mittwoch wurde das Vorhaben im Bundestag verabschiedet und muss am Freitag nur noch durch den Bundesrat. Aktuell sind Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern geplant. Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen mit 15.000 Euro rechnen können, jeweils für eine Dauer von maximal drei Monaten.

Soforthilfen für Solounternehmer vom Bund

Die Maßnahmen der Länder lesen Sie weiter unten. Hier sind alle aktuellen Hilfen des Bundes aufgeführt.

Steuerstundungen

Eine erste Erleichterung ist die Steuerstundung. Die Maßnahme, die die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer betrifft, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit den Landesfinanzministerien beschlossen. Säumniszuschläge werden nicht erhoben. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung. Im Fall der Gewerbesteuer muss man mit seiner jeweiligen Gemeinde in Kontakt treten.

Ausgleichszahlungen für Freiberufler in Quarantäne:

Wer sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder eines Verdachts in Quarantäne befindet und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, der hat die Möglichkeit über § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz finanzielle Entschädigungen zu beantragen. Das gilt ebenso für Selbstständige und Freiberufler. Grundlage für die Entschädigung ist das Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Ausgleichszahlungen für Eltern von Kindern bis 12 Jahren

Auch die Kita- und Schulschließungen stellen Eltern vor große Herausforderungen. Wer aufgrund der staatlichen Anordnung zuhause bleiben muss, hat nun ein Anrecht auf Entschädigung. In Anlehnung an das Kurzarbeitergeld zahlt der Staat 67 Prozent des Nettoeinkommens für maximal sechs Wochen. Die Summe ist bei 2016 Euro pro Monat gedeckelt. Wichtig ist: Den Anspruch dürfen nur Eltern geltend machen, die wirklich keine andere Betreuung ermöglichen können, das trifft vor allem Alleinerziehende. Die Maßnahme lässt sich nicht mit anderen Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld kombinieren. Außerdem kündigt das Familienministerium an, den Notfall-Kinderzuschlag von 185 Euro an mehr Familien unbürokratisch auszuzahlen. Statt das Einkommen der letzten sechs Monate wird nur noch das des letzten Monats für den Anspruch zugrundegelegt. Wem kurzfristig Einkommen oder Einnahmen wegbrechen, der kann so schnell Unterstützung für seine Kinder erhalten. Der Antrag kann beim Arbeitsamt schnell digital gestellt werden. Die Regelung gilt vorerst vom 1. April bis zum 30. September.

Medienbeschäftige als kritische Infrastruktur

Ob Journalisten in den Bereich der systemrelevanten Berufe fallen, wird gerade in jedem Land anders ausgelegt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters setzt sich innerhalb der Bundesregierung und gegenüber den Ländern mit “dafür ein, Medienunternehmen einschließlich ihres Vertriebs als anerkannte kritische Infrastrukturen von zwingenden Betriebsschließungen auszunehmen. Die für den journalistischen Betrieb notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen außerdem zum unabkömmlichen Personal der kritischen Infrastrukturen gezählt werden, um ihnen zum Beispiel Notbetreuung für ihre Kinder zu ermöglichen.”

Generelle private Maßnahmen, die jeder in wirtschaftlicher Not wegen Corona ergreifen sollte

Bevor es zu Mahnungen oder Zwangsvollstreckungen wegen offener Forderungen kommt, gehen Sie mit Ihren Zahlungsempfängern ins offene Gespräch. Kontaktieren Sie also Vermieter, Stromanbieter, Handy- und Internetanbieter, Krankenkasse, Geschäftspartner und informieren Sie über Ihre wirtschaftliche Situation. Stundungen sind auch hier möglich. Einzelne Banken bieten bereits proaktiv Stundungen für Ratenzahlungen in der Coronakrise an.

Mietrückstände und weitere Schulden ohne Konsequenzen

Neben dem Rettungspaket bringt das Justizministerium einen Gesetzentwurf auf den Weg, der festlegt, dass Mietern in der Coronakrise nicht gekündigt werden darf. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor. Normalerweise ist die fristlose Kündigung nach zwei Monaten Zahlungsausfall möglich. Die neue Regelung soll vorerst für Schulden vom 1. April bis 30. September 2020 gelten. Das bedeutet nicht, dass Schulden aus diesem Zeitraum nicht gezahlt werden müssen. Die Pflicht besteht weiterhin. Auch anderen Schuldner sollen in der Coronakrise keine Konsequenzen drohen.

Hartz IV ohne Vermögensprüfung

Um gegen erhöhte Existenzgefährdungen gerade bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden vorzugehen, erleichtert der Bund die Antragstellung für Hartz IV. Die Vermögensprüfung entfällt, ebenso wird das Kostensenkungsverfahren bei Nichteinhaltung der kommunalen Mietobergrenzen für ein halbes Jahr ausgesetzt.

 

 

Hier finden Sie alle Soforthilfen der Bundesländer im Überblick mit Link auf die jeweilige Seite

Schneller als der Bund handeln bereits die Länder. Auf der föderaler Ebene wurden angesichts der Coronakrise bereits erste Maßnahmen für Freischaffende und KMUs beschlossen.


Soforthilfen aus Baden-Württemberg

Allgemein: Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro Rücklagen aus einem Härtefallfonds  und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.
Was: Direkte Zuschüsse aus branchenoffenem Fonds
Wer: Selbstständige und mittelständische Unternehmen mit bis 50 Beschäftigten, gestaffelt
Höhe: Die Summe wird vorerst für insgesamt drei Monate ausgezahlt:

  • bis zu 9000 Euro für Soloselbstständige und bis zu 5 Angestellte
  • bis zu 15.000 Euro für bis zu 10 Angestellte
  • bis zu 30.000 Euro für bis zu 50 Angestellte

Wann: Ab Mittwochabend dieser Woche können die Anträge online gestellt werden. Es ist mit erhöhtem Aufkommen und einer Überlastung der Webseite zu rechnen.
Kontakt und weitere Informationen: Hier geht es direkt zur Antragsseite (Ab Mittwochabend erreichbar).  Details zum Antrag finden sich auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums wie auch auf den Seiten der L-Bank und der Bürgschaftsbank.

Soforthilfen aus Bayern

Allgemein: Die Bayerische Staatsregierung hat ein Maßnahmenpaket in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro aufgelegt. Teil ist ein Soforthilfeprogramm, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Was: einmalige Zuschüsse
Wer: Gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige)
Höhe: Eine Einmalzahlung in folgender Staffelung:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Wann: Ab sofort
Kontakt und weitere Informationen: Der Förderantrag PDF (1,51 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München  abrufbar und online ausfüllbar. Alle Details dazu finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftsministeriums.

Soforthilfen aus Berlin

Allgemein: Die Hauptstadt hat ein Maßnahmenpaket in Höhe von 600 Millionen Euro für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige ins Leben gerufen. Für Soloselbstständige und KMUs mit bis zu fünf Mitarbeitern sind dabei im laufenden Jahr 100 Millionen Euro eingeplant. Der Hilfsfonds kann noch auf bis 300 Millionen aufgestockt werden. Auch hier soll es ein verschlanktes Antragsverfahren geben.
Was: Direkter finanzieller Zuschuss
Wer: Kleinunternehmer und Soloselbstständige
Höhe: maximal 5.000 Euro. Wiederholte Beantragung für Einzelpersonen nach sechs Monaten und für Mehrpersonenbetriebe nach drei Monaten möglich.
Wann: Der Antrag für Einzelpersonen ist seit Anfang der Woche der Investitionsbank Berlin verfügbar.
Kontakt und weitere Informationen:  Den Antrag erhalten auf den Seiten der Investitionsbank Berlin. (Aufgrund der starken Nachfrage ist die Seite aktuell überlastet)

Soforthilfen aus Brandenburg

Allgemein: Maßnahmen für KMUs und Freiberufler werden aktuell vorbereitet. Vorerst werden 7,5 Millionen Euro bereitgestellt, eine Aufstockung des Rettungsschirms auf 500 Millionen Euro soll ab dem 1. April erfolgen.
Was: einmalige Zuschüsse
Wer: Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
Höhe: gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 EUR
  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 EUR
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR

Wann: Ab Mittwoch 9 Uhr über die Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Kontakt und weitere Informationen: Hier geht es zur Seite der ILB mit allen Informationen. Hier findet sich ab Mittwoch auch der Antrag. Alle nötigen Details finden Sie noch einmal bei der ILB. Außerdem ist die ILB für Soloselbstständige und Unternehmen telefonisch erreichbar über Tel: 0331 – 660 2211 oder per E-Mail: beratung@ilb.de.

Soforthilfen aus Bremen

Allgemein: Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise zusätzliches Budget bereitgestellt (10 Mio. Euro). Die BAB hat dazu zusätzlich Personal in einer Task Force konzentriert.
Was: Soforthilfe in Form von Direktzuschüssen
Wer: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven
Höhe: Einmalig bis zu 5.000 EUR, bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR
Wann: seit Montag, 23. März 2020
Kontakt und weitere Informationen: Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH gestellt werden.
Weitere Informationen über den Corona-Liveticker der Stadt Bremen
Telefonische Erreichbarkeit der Taskforce Bremen: Tel.0421/9600-333
Telefonische Erreichbarkeit der BIS: Tel.0471 94646-640

Soforthilfen aus Hamburg

Allgemein: Der Senat legt mit der Investition und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) auf.
Was: Direkte Zuschüsse
Wer: Unternehmen und Soloselbstständige
Höhe: nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Wann: Im Laufe der Woche. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes.
Kontakt und weitere Informationen: Weitere Informationen über die Seiten der Firmenhilfe und über die Info-Seiten der Stadt Hamburg. Für KMU steht eine eigene Hotline (42841 1497) und Email-Adresse zur Verfügung (unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de).

Soforthilfen aus Hessen

Allgemein: Kurzfristig will Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Landtag soll in dieser Woche seine Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro geben.
Was: Erleichterte Kreditvergabe “Kapital für Kleinunternehmen” (KfK),
Wer: Kleine Gewerbeunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz
Höhe: Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig.
Kontakt und weitere Informationen: Über die Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder telefonisch unter 0611 774-7333.
Soforthilfen aus Mecklenburg Vorpommern
Allgemein: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 13.3. ein 100 Millionen-Euro-Maßnahmenpaket für die lokale Wirtschaft verkündet.
Was: zinsfreie Darlehen
Wer: Freiberufler und KMU
Höhe: Bis zu 20.000 Euro zinsfrei. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahren. Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Wann: Antragsvormerkung ab sofort. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.
Kontakt und Informationen: Das Wirtschaftsministerium hat eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet. Weitere Informationen über Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin.

Soforthilfen aus Niedersachsen

Allgemein: Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, legt Niedersachsen ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes auf.
Was: Zuschuss, gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen
Wer: Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, auch Start-ups sind antragsberechtigt
Höhe: voraussichtlich einmalig 20.000 Euro
Wann: Eine Antragstellung ist ab Mittwoch dieser Woche möglich. Vormerkung bereits möglich
Kontakt und weitere Informationen: Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: mw-corona@mw.niedersachsen.de oder via Hotline 0511 120 5757. Weitere Informationen bietet die NBank.

Soforthilfen aus Nordrhein-Westfalen

Allgemein: NRW spannt einen Rettungsschirm von rund 25 Milliarden. Damit stockt die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes auf und unterstützt zusätzlich Soloselbstständige und Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten.
Was: Zuschüsse
Wer: Soloselbstständige und Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten
Höhe: bis zu 25.000 Euro
Wann: Keine Information 
Kontakt und weitere Informationen: Bitte verfolgen Sie den aktuellen Stand auf der Sonderseite des Wirtschaftsministeriums

Soforthilfen aus Rheinland-Pfalz

Allgemein: Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.
Was: Sofortdarlehen
Wer: Soloselbstständige und KMU
Höhe:  Gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten

  • 10.000 Euro bis zu 5 Beschäftigte
  • 10.000 Euro bis zu 10 Beschäftige
  • bis zu 30.000 Euro für bis zu 30 Beschäftigte

Wann: Die Anträge werden von der Hausbank entgegengenommen! Eine Antragstellung ist noch nicht möglich, wird aber zeitnah möglich sein.
Kontakt und weitere Informationen: Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer  06131 / 16-5110. Weitere Informationen für Kulturschaffende finden Sie hier.


Soforthilfen aus dem Saarland:

Allgemein: Neben steuerlichen Hilfestellungen wird ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt.
Was: Bedingt rückzahlbarer Zuschuss, gestaffelt.
Wer: Unternehmen und Freiberufler
Höhe: 3.000 bis 10.000 Euro. Rückzahlungen nur im Falle der fehlender Fördervoraussetzungen nötig.
Wann: Die Soforthilfe kann sofort beantragt werden.
Kontakt und weitere Informationen: Seit dem 24.3. sind alle Formulare auf corona.wirtschaft.saarland.de verfügbar. Darüber hinaus wurde ein Notrufportal für die saarländische Wirtschaft eingerichtet ( 0681/501-4433), E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de.

Soforthilfen aus Sachsen

Allgemein: “Sachsen hilft sofort“: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Was: zinsfreies Sofortdarlehen, das drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden muss
Wer: wirtschaftlich gesunde Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler
Höhe: von 5.000 Euro bis  50.000 Euro für zunächst vier Monate. In begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100.000 Euro aufstockbar.
Wann: Die Antragsstellung kann seit Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.
Kontakt und weitere Informationen: Anträge können über ein Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden: www.sab.sachsen.de. Weitere Fragen werden über die Hotline 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de beantwortet.

Soforthilfen aus Sachsen-Anhalt

Allgemein: Das Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen wird gegenwärtig im Wirtschaftsministerium erarbeitet und soll in dieser Woche gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Rainer Haseloff und dem Finanzminister vorgestellt werden.
Kontakt und weitere Informationen: Eine Zentrale Anlaufstelle für betroffene Unternehmen ist telefonisch via 0391/567-4750 werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums unter mw.sachsen-anhalt.de



Soforthilfen aus Schleswig-Holstein

Allgemein: In Ergänzung zu den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes hat das Land Schleswig-Holstein am 18. März ein 500 Millionen-Euro-Nothilfepaket auf den Weg gebracht. Für Soloselbstständige und Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) setzt das Land vorerst auf die Mittel des Bundes.
Kontakt und weitere Informationen: Ansprechpartner sind die “Förderlotsen” Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431 5938-133) und Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330).
Weitere aktuelle Informationen finden sich unter: schleswig-holstein.de.

Soforthilfen aus Thüringen

Allgemein: Das Land startet das “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft”
Was: einmaliger Zuschuss, gestaffelt
Wer: Gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft
Höhe: Gestaffelt nach Beschäftigten

  • bis zu 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
  • Bis zu 10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • Bis zu 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte)
  • Bis zu 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)

Wann: Anträge können ab Montag, 14 Uhr über die Seiten der Thüringer Aufbaubank gestellt werden
Kontakt und weitere Informationen: Alle Information finden sich auf den Seiten der aufbaubank.de und über die Hotline der TAB: 0800-534-5676

Weitere Maßnahmen für Freischaffende:

Sozialfonds der VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort bietet satzungsgemäß Hilfen für in Not geratene Wortautoren, Verleger oder ihre Hinterbliebenen. Sie unterstützt Personen, die bedürftig im Sinne des Steuerrechts sind. Antragsteller müssen Angaben zu Einkünften und Vermögenslage machen.

Kontakt und weitere Informationen: Für Antragsformulare und Beratung wenden Sie sich bitte an sozialfonds@vgwort.de oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Beiträge zur Künstlersozialkasse:

Aufgrund wegfallender Einnahmen ändert sich auch das erwartete Einkommen. Versicherte der Künstlersozialkasse können das zurückmelden. Daraufhin werden auch die Beiträge heruntergesetzt. Ein Zhalungsaufschub ist auch möglich. Abgabepflichtige Unternehmen erhalten die Möglichkeit die Vorauszahlungen zu reduzieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Künstlersozialkasse.

Veröffentlicht von

Der Account der Online-Redaktion von Musiker Online, dem Musiker Magazin und dem DRMV.

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