GEMA – Das neue „Inka“-Verteilungsverfahren oder „Pro“-K.O.-Reformschritt zur Verteilungsgerechtigkeit?

Bei der diesjährigen GEMA-Hauptversammlung stellte der Aufsichtsrat ein neues Abrechnungsmodell namens „Inka“ vor, verbunden mit dem Appell an die anwesenden Mitglieder, diesem neuen Verfahren zuzustimmen. Die Mehrheit der ordentlichen GEMA-Mitglieder in den drei Kurien stimmte daraufhin diesem Antrag zu.

Damit endet ein fast 14jähriger Streit um eine transparente, demokratisch verabschiedete und Inkassobezogene Verteilung gegen das 1998 eingeführte „Pro“-Verfahren, mit dem Gelder aus dem Bereich der Konzertaufführungenvon Unterhaltungsmusik massiv umverteilt wurden.

Als 1998/99 unter Leitung des damaligen GEMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Bruhn gemeinsam mit dem GEMA-Vorsitzenden Prof. Dr. Reinhold Kreile das damals neue „Pro“-Verfahren nach kürzester Diskussion ohne die Möglichkeit einer Mitgliederabstimmung eingeführt wurde, entbrannte ein Sturm der Entrüstung quer durch alle ordentlichen, angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder. Eine folgende Mitgliederversammlung im nächsten Jahr musste im Tumult fast abgebrochen werden. Reinhold Kreile bat damals in der Komponistenkurie einen anwesenden GEMA-Rechtsanwalt, die Versammlungsleitung gegenüber den rebellierenden ordentlichen GEMA-Mitgliedern zu übernehmen. Er war augenscheinlich überfordert.

Als GEMA-Delegierter, der seit 1997 diesen (ehrenamtlichen) Job in gewählter Funktion (bis 2012) übernommen hatte, merkte ich nach kurzer Zeit, welches unglaubliche Umverteilungsverfahren diese damals neue „Pro“-Regelung mit sich bringen würde: Während z. B. bekannte professionelle Musikgruppen und Interpreten in den Veranstalterlizenzbereichen zwischen 350 und 750 Euro (vormals 1.000 Euro) an die GEMA für ihre oft in Eigenregie veranstalteten Konzerte mit ihren Eigenkompositionen massive Lizenzen an die GEMA zu entrichten hatten, kassierte die GEMA mithilfe dieses Pro-Verfahrens davon bis zu 90% ein und schüttete lediglich bis zu 10% aus. Dies hatte zur direkten Folge, dass diese selbst komponierenden, textenden, arrangierenden und konzertierenden Musikgruppen und Einzelinterpreten zur „Strafe“ für ihre künstlerische Arbeit auf einen Großteil der zuvor von ihnen oder fremden Veranstaltern an die GEMA entrichteten Konzertlizenzen verzichten mussten.

Literatur: „Die Solidarprinzipien einer Solidargemeinschaft
Text: Ole Seelenmeyer
Foto: @ Joachim Wendler/Fotolia
Grafikquelle: GEMA

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2012

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