GEMA – Dichtung und Wahrheit – Teil 2

In der letzten Ausgabe des Publicity-Magazins der GEMA „Virtuos“ im Frühjahr 2011 veröffentlichte diese einen Artikel ihres ehemaligen jahrzehntelangen Aufsichtsratsmitgliedes Prof. Harald Banter unter der Überschrift „Die GEMA im Blick“. Prof. Harald Banter, Ehrenmitglied und über 30 Jahre lang Aufsichtsrat der GEMA, machte sich als Gastautor in „Virtuos“ Gedanken über die zunehmende Kritik an der GEMA, die öffentliche Wahrnehmung und auch den einen oder anderen Irrtum in der Argumentation der Kritiker. (Seite 52/53, Virtuos Ausgabe März 2011.) Wieder, wie schon zuvor, werden hier seitens der GEMA und eines Hauptverantwortlichen bezüglich des ohne Mitgliederbeschluss durch den GEMA-Aufsichtsrat und die Verwaltung eingeführten „Pro-Verfahrens“ einseitige und zum Teil völlig falsche Behauptungen aufgestellt.

Harald Banter erweckt in diesem Artikel, wie schon zuvor der GEMA-Mitarbeiter Brandhorst, durch Weglassen bedeutender Grundinformationen und Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes zum Pro-Verfahren den Eindruck, als gebe es in der GEMA zum einen nichts Bedeutendes (!) zu reformieren und als läge die Darstellungshoheit einzig und allein bei der GEMA.

DAZU HIER UNSERE ERNEUTEN RICHTIGSTELLUNGEN:

Banter macht sich Sorgen um den guten Ruf „unseres Vereins“, nämlich der GEMA, den wir „gemeinsam“ tragen. Er fragt weiter, wie es dazu kommen konnte, dass eine der weltweiten anerkanntesten und leistungsfähigsten Verwertungsgesellschaften in der Öffentlichkeit so stark in die Kritik gerät, und dass – was ihn besonders beunruhigt – auch ein Teil der eigenen Mitglieder diese kritische Haltung einnimmt: Banter kommt zu dem Schluss, dass dazu vor allem Irrtümer, Missverständnisse und (gezielte) Desinformationen geführt haben.

Banter meint, dass die wesentlichen Kritikpunkte die mangelnde Transparenz des Verteilungsplans und Tarifsystems, das Proabrechnungsverfahren und die Repräsentanz der außerordentlichen und angeschlossenen GEMA-Mitglieder betreffen.

FEHLINFORMATION 1:

Banter vertritt in seinem Artikel zum Thema Verteilungssystem die Auffassung, dass je „gerechter“ man eine Verteilung machen möchte, desto mehr man differenzieren und neue Regelungen ausarbeiten müsse.

DAZU UNSERE MEINUNG:
DIESE AUSSAGE HALTEN WIR FÜR GRUNDLEGEND FALSCH!

Die seit nunmehr 60 Jahren von den verschiedensten Aufsichtsräten forcierten und in zahlreichen Mitgliederversammlungen immer wieder abgesegneten „Differenzierungen“ haben dazu geführt, dass heute ein riesiges und unlesbares Verteilungssystem entstanden ist, das vor lauter Differenziertheit und hieroglyphenartiger Geheimsprache von einem Großteil der GEMA-Mitglieder nicht mehr gelesen und verstanden werden kann. Dazu kommt, dass die GEMA in den letzten 60 Jahren fast alles unternommen hat, um diese Intransparenz der Paragrafen- und Regelungswüste namens Verteilungsplan und vorgeschalteten Pro-Verfahren nicht wirklich transparent! zu erklären.

DIE FOLGE: Nur ein kleiner Kreis von ordentlichen GEMA-Mitgliedern war bisher und ist bis heute in der Lage, dieses System nicht nur zu begreifen und zu verstehen, sondern auch für sich persönlich zum eigenen Vorteil zu nutzen …

Banter schreibt die immer wiederkehrende Plattitüde aus, dass „wir alle die GEMA sind“. Ich behaupte etwas ganz anderes: Die GEMA sind ausschließlich die, die dieses in 60 Jahren von den verschiedensten Aufsichtsräten immer wieder erweiterte und vergrößerte verklausuliert formulierte Regelwerk der GEMA namens Verteilungsplan bis in kleinste Bereiche verstehen und
nutzen können.

Alle anderen GEMA-Mitglieder, gleich ob ordentliche oder außerordentliche/angeschlossene GEMA-Mitglieder, die dieses intransparente Verteilungssystem nicht verstehen, können dieses System mehr oder weniger auch nicht nutzen, um als Komponisten, Texter und Verleger zu überleben (vor allem die 60.000 angeschlossenen/außerordentlichen Gemaheloten!).
Es hat allen Anschein, dass diese Intransparenz des Verteilungsplans von allen bisherigen Verantwortlichen in den Aufsichtsräten und Vorständen gewollt wurde, um dafür zu sorgen, dass der Kreis der Urheber/Nutzungsberechtigten, der die GEMA-Tantiemen-Kasse mit Hilfe seiner Spezialkenntnisse in bester Weise finanziell nutzen kann, möglichst klein bleibt.

FEHLINFORMATION 2:

Banter kommt in Sachen Verteilungsplan zu dem Schluss, dass man dem Wunsch nach Vereinfachung des Verteilungsplanes sofort nachkommen und zur ursprünglichen Methode zurückkehren könnte: Alles in einen Topf und einheitlich verteilt und jeder erhält das, was er erwirtschaftet hat. Er fragt dabei aber: „Würden das die Mitglieder wirklich gut finden?“

DAZU UNSERE MEINUNG:

Noch nie wurden in der GEMA die ca. 3.000 ordentlichen wie auch die ca. 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen GEMA-Mitglieder z.B. schriftlich darüber befragt, welche Verteilungsgerechtigkeit sie gut finden würden. Genauso wenig hat man alle Mitglieder im Speziellen Ende der 90er-Jahre auf den dortigen GEMA-Mitgliederversammlungen anwesenden ordentlichen GEMA-Mitglieder gefragt, ob sie das vorgeschaltete Pro-Verfahren für gut oder richtig oder falsch befinden. Eine Abstimmung der GEMA-Mitglieder wurde damals mit gezieltem Vorsatz verhindert.

„SIND WIR ALLE DIE GEMA“?
WIR SIND ES EBEN NICHT!

Die jahrzehntelange Wahrheit in der GEMA sieht so aus, dass zwar von demokratischen Grundprozessen immer wieder geredet wird unter der Überschrift „Wir alle sind die GEMA“. In Wirklichkeit werden die GEMA-Mitglieder immer wieder bei bedeutenden Entscheidungen wie z.B. beim „Pro-Verfahren“ gezielt geplant und mit Vorsatz übergangen.

ZUR ERINNERUNG: Zitat Jörg Evers (heutiger Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA): „Dass ein Hochrechnungsverfahren, dass dermaßen stark in die Einkommensverteilung der Mitglieder eingreift, OHNE MITGLIEDERBESCHLUSS(!) eingeführt wurde, ist schlicht unerträglich und nach Meinung vieler Rechtsexperten auch satzungswidrig.“

Evers schrieb zu diesem Thema weiter:
„Durch diese Bevormundung wurde den GEMA-Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht über essenzielle Bereiche ihres Eigentums genommen und sie wurden in diesem Bereich vom treuhänderischen Verwalter quasi entmündigt!Wenn diese Vorgehensweise zur Regel wird, dann besteht die Gefahr, dass vor dem offiziellen GEMA-Verteilungsplan – über den die Mitglieder abstimmen dürfen – ein verwaltungsinterner Verteilungsplan vorgeschaltet wird, in dem die zu verteilenden Gelder in entscheidendem Maße ohne direkte Einflussmöglichkeit der Mitglieder vorportioniert und kanalisiert werden.

Weiter: Unter dem generellen Oberbegriff „Verbessertes Erfassungs- und Berechnungsverfahren“ könnten dann massive Eingriffe erfolgen.

Weiter: Unter dem generellen Oberbegriff „Verbessertes Erfassungs- und Berechnungsverfahren“ könnten dann massive Eingriffe in die Verteilungssummen auch anderer Bereiche als dem U-Aufführungsbereich erfolgen!“ Der GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Evers kommt zum Schluss: „Über unbedeutende Marginalien darf dann die Mitgliederversammlung abstimmen.“ (- über bedeutende nicht! d.R.).

Und hier für Harald Banter zur Erinnerung über die Frage des Vertrauens in die GEMA die Aussage Evers: „Die einzige Möglichkeit für Vorstand und Aufsichtsrat, aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der (GEMA-)Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung des Pro-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter Beteiligung und Mitbeschlussfassung der GEMA-Mitglieder!“ (Zitat Jörg Evers – Gutachten 2001)

Hier kann Banter sehr schön durch die Worte des heutigen GEMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Jörg Evers ersehen, dass die undemokratischen Entscheidungen des Ende der 90er-Jahre residierenden GEMA-Aufsichtsrates und Vorstandes es waren, die u. a. den Vertrauensverlust zahlreicher Mitglieder in die GEMA herbeigeführt haben (Banter war Mitglied des damaligen Aufsichtsrates).

DAS TARIFSYSTEM:

Hier gibt Banter selbst zu, dass das Tarifsystem der GEMA „durch immer feinere Abstufungen der Veranstaltungskriterien, die den Tarifsätzen zugrunde liegen, durch Sondertarife, Pauschal-Lizenzen etc., die ausnahmslos den Lizenznehmern der GEMA zugutekommen und schließlich durch die Menge an Nutzungsinnovationen das Tarifgefüge zu einem schwer überschaubaren voluminösen Werk angewachsen ist.“

Damit bestätigt Banter selbst mit eindeutigen Worten meine vorherige Feststellung der Intransparenz des Verteilungsplans/Tarifsystems – nur mit anderen Worten.

FEHLINFORMATION 3:

Banter schreibt weiter: „Durch das Solidarprinzip profitieren nicht, wie von GEMA-Kritikern vorgebracht wird, die Autoren der Werke, die in Veranstaltungen mit hohem Inkasso aufgeführt werden.“

Das Gegenteil ist der Fall: Autoren von Aufführungen mit niedrigem Inkasso erhalten durch den allgemeinen Punktwert ein Vielfaches des Betrages, der dafür an die GEMA gezahlt wurde.

DAZU UNSERE FESTSTELLUNG:

Hier verschweigt Banter durch wahrscheinlich bewusstes Weglassen bedeutender Grundinformationen die wahren Hintergründe des Verteilungssystem im U-Konzertbereich:

Zwar ist es richtig, dass in den Lizenzbereichen, in denen die Konzertveranstalter zwischen 21,60 und 350,- Euro an die GEMA zahlen, die in diesen Konzerten konzertierenden Urheber oder Nutzungsberechtigten dieser Werke überschaubar mehr kassieren als an die GEMA eingezahlt wird. Banter verschweigt allerdings, dass Tausende von Urhebern, deren Werke in Veranstalterlizenzbereichen zwischen 350,- und 750,- Euro im U-Bereich aufgeführt werden, nur einen Bruchteil der zuvor von den Konzertveranstaltern eingezahlten Lizenzgebühren an die GEMA zurückerhalten, auch dann, wenn sie bis zu 79% eigene Songs spielen bzw. diese aufgeführt werden.

Brandhorst stellte diese radikale Abschöpfungsmethode in einem der letzten Artikel in diesem Lizenzbereich in Abrede – und das, obwohl ihm die mathematisch genauen Berechnungen des DRMV unter Einbeziehung der Vergütungssätze U-V-K und des Pro-Verfahrens vorliegen.

An dieser Stelle warnen wir alle bekannten Musikgruppen und Interpreten in Deutschland, deren Urheber Mitglieder in der GEMA sind und die über Fremdveranstalter oder eigene Veranstaltungen Konzerte in größeren Sälen oder in höheren Eintrittsbereichen absolvieren:
Auch die von der GEMA immer wieder vorgetragene Möglichkeit einer Direktverrechnung ist in den meisten Fällen nur eine Ausrede: Es gab und gibt die verschiedensten Gründe für die GEMA, eine Direktverrechnung aus dem einem oder anderen Grund nach Beantragung abzulehnen! Die GEMA weißt dies, verschweigt aber vor der Öffentlichkeit die verschiedensten Ablehnungsgründe.

FEHLINFORMATION 4:

Banter schreibt: … wurde ein sogenanntes Pro-Verfahren entwickelt, das auf einem mathematisch wissenschaftlich fundierten Hochrechnungsverfahren basiert und eine angemessene Verrechnung der zwar aufgeführten, aber nicht gemeldeten Werke sicherstellt.

DAZU UNSERE FESTSTELLUNG:

Dieses vermeintlich mathematisch wissenschaftlich ?fundierte Hochrechnungsverfahren? unter dem irreführenden Namen „Pro“ wurde von einem völligen Musiklaien erfunden. Dazu der heutige GEMA-Aufsichtsratsvorsitzende Jörg Evers in seinem Gutachten: „Für das Gutachten zur Ermittlung der Aufführungsziffern in Live-U-Musikveranstaltungen wurde als Experte der Statistikuniversitätsprofessor Dr. A. bestellt, der wahrscheinlich auf seinem Fachgebiet eine Koryphäe darstellt, auf dem Gebiet der Live-Musiklandschaft jedoch ein absoluter Laie ist, völlig abhängig von den ihm erteilten Grundinformationen!
Sollten diese Grundinformationen nun fehlerhaft und in wichtigen Aspekten unvollständig sein, so hätte dies zwangsläufig zur Folge, dass auch die Resultate seines Gutachtens falsch wären.

Evers weiter: Falls diesem Gutachter nur eine Vorauswahl von Informationen zur Verfügung gestellt worden sind, die eine gewisse erstrebte Tendenz bestätigen, bestünde somit die Gefahr einer realitätsfremden Verzerrung der Gutachterschlussfolgerungen.

Evers weiter: „Die einzige Möglichkeit für GEMA-Vorstand und Aufsichtsrat, aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der GEMA-Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung (!) des Pro-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter der Beteiligung und Mitbeschlussfassung der GEMA-Mitglieder.“ Diese Aussagen sagen alles!

FEHLINFORMATION 5:

Banter schreibt, dass ?in einschlägigen Verfahren die Gerichte die GEMA ausdrücklich aufgefordert haben, nach dem „richtigeren“ Pro-Verfahren zu handeln.

DAZU UNSERE MEINUNG:

Hier verschweigt Banter wahrscheinlich bewusst die Forderung des Bundesgerichtshofes (als oberste staatliche Rechtsinstanz) an die GEMA, über das Pro-Verfahren eine Mitgliederabstimmung! herbeizuführen.

BGH-Urteils-Zitat: „… die Anwendung des Pro-Verfahrens muss in den satzungsgemäßen Formen beschlossen werden, die für den Verteilungsplan gelten“ (d. h. durch Beschluss der Mitgliederversammlung, d. R.).

Diesen und weiteren Forderungen des BGH an die GEMA ist sie seit 2005 bis heute nicht gefolgt, sondern versucht alles, die tatsächlichen Formulierungen und Forderungen dieser höchsten bundesdeutschen Gerichtsinstanz an die GEMA und das Deutsche Patentamt in Sachen Pro-Verfahren zu verheimlichen!

FEHLINFORMATION 6:

Banter schreibt, dass eine maßvolle Erhöhung der Zahl der Delegierten eher optische Gründe hätte, da bereits die jetzige Anzahl der Delegierten legitimiert ist, Anträge für die Mitgliederversammlungen zu stellen und diese dort zu vertreten.
Banter führt weiter aus, dass das Prinzip, dass ordentliche GEMA-Mitglieder nicht von außerordentlichen und angeschlossenen Mitgliedern überstimmt werden dürfen, nicht verletzt werden darf. Dies sehe auch der Gesetzgeber so.

DAZU UNSERE MEINUNG:

Auch hier verschweigt Banter die tatsächlichen Zustände in den ordentlichen GEMA-Mitgliederversammlungen: Seit nunmehr 15 Jahren konnte ich beobachten, dass an den jährlichen GEMA-Mitgliederversammlungen der ordentlichen GEMA-Mitglieder (Komponistenkurie) nur äußerst wenige ordentliche GEMA-Mitglieder teilnehmen.

So trafen sich seit ca. 15 Jahren auf den GEMA-Mitgliederversammlungen innerhalb der Komponistenkurie jährlich zwischen 150 und 250 ordentliche GEMA-Mitglieder. Diesen ordentlichen GEMA-Mitgliedern stehen in aller Regel 12 gewählte Delegierte der 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen GEMA-Mitglieder gegenüber. Von einem Überstimmen dieser 12 Delegierten über die im Mittel 200 ordentlichen GEMA-Komponisten konnte nie eine Rede sein. Selbst bei einer Verdopplung, Verdreifachung, Vervierfachung oder Verfünffachung dieser GEMA-Delegierten wäre praktisch nie ein Überstimmen der ordentlichen GEMA-Mitglieder durch die Delegierten zu erwarten.

DIES HAT FOLGENDE GRÜNDE:

  • Bei einer Verfünffachung in der jetzigen Delegierten- und Komponistenkurie stünden zukünftig 60 Delegierte ca. 200 ordentlichen GEMA-Mitgliedern gegenüber.
  • Die GEMA lanciert immer wieder eigene willfährige und protegierte außerordentliche GEMA-Mitglieder in die Versammlungen der außerordentlichen und angeschlossenen GEMA-Mitglieder mit dem Auftrag, sich dort zur Wahl zu stellen. Wenn dann diese durch Mitglieder des Aufsichtsrates lancierten andere „beauftragte“ Delegierte in den ordentlichen Mitgliederversammlungen das Wort ergreifen, dann hat man den Eindruck, dass diese in keinster Weise die Interessen und Rechte der ca. 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder vertreten, sondern unübersehbar die Interessen des jeweiligen Aufsichtsrates! Von diesen „gekauften“ Mitgliedern sind keine Gegenstimmen zu erwarten!
  • Unter diesen 12 bisherigen und fiktiv 60 zukünftigen Delegierten in der Komponistenkurie gibt es eine ganze Reihe von ehrenwerten alten Frauen, die ihre verstorbenen Komponistenehemänner vertreten. Fast nie melden sich diese betagten Damen zu Wort, fast nie streiten sie in der GEMA-Hauptversammlung für die berechtigten Interessen der außerordentlichen und angeschlossenen GEMA-Mitglieder. Hier werden Plätze von persönlich ehrenwerten Personen besetzt, die größtenteils nur dasitzen und schweigen. Auch hier sind also nur wenige Gegenstimmen zu erwarten.
    Resultat: Weder zahlenmäßig noch inhaltlich gibt es selbst bei einer Verfünffachung aller GEMA-Delegierten das Problem innerhalb der drei GEMAKurien,dass dort die ordentlichen GEMA-Mitglieder überstimmt werden. Die nichtwissenden Politiker des Deutschen Bundestages werden mit diesem Argument in die Irre geführt.
    Es wäre für die GEMA leicht, die Delegiertenzahlen der ca. 60.000 angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder massiv zu erhöhen, die weder über ein aktives noch passives Wahlrechtverfügen und nur in den seltensten Fällen eine GEMA-Rente wie die ordentlichen GEMAMitglieder in Anspruch nehmen können (obwohl sie jahrzehntelang eine zehnprozentige Abgabe für soziale und kulturelle Zwecke an die GEMA über ihre Konzert-Lizenzen entrichten müssen).
    Banter schreibt: „Wie steht es mit dem Kommunikationsverhältnis zwischen Mitgliedern und GEMA-Mitarbeiten? Hier gibt es sicher noch Entwicklungsmöglichkeiten, und in einigen Bereichen erscheint die Serviceleistung durchaus verbesserungsfähig. Die Mitglieder dürfen von ihrer GEMA einen zuvorkommenden Service erwarten, denn: „die Mitglieder sind die GEMA“. Sie haben selbstverständlich Anspruch auf umfassende Informationen und echten Auskunftsservice. Eine Mitglieder- Serviceabteilung ist geplant und dringend notwendig.“

DAZU UNSERE FESTSTELLUNG:

In der GEMA gibt es einen sogenannten Musikdienst, geleitet in den letzten Jahren von einem Herrn Brandhorst. Mehrfach habe ich Brandhorst in Fragen der außerordentlichen angeschlossenen GEMA-Mitglieder als gewählter Delegierter angeschrieben und um eine Auskunft in Sachthemen gebeten. In einem letzten Schreiben Anfang 2010 teilte mir Herr Brandhorst in einem äußerst unfreundlichen Ton mit, ich solle mir gefälligst meine Fragen aus anderen mir bekannten Bereichen oder Mitarbeitern der GEMA beantworten lassen und nicht bei ihm.

Diese Briefe liegen dem DRMV dokumentiert vor. Es stellt sich hier die Frage, wenn nicht einmal ein seit 15 Jahren gewählter GEMA-Delegierter berechtigt ist, an den zuständigen Musikdienst Fragen zu stellen hat und mit einer frechen Antwort rechnen muss, wie dann ein einfaches angeschlossenes und außerordentliches GEMA-Mitglied Probleme haben wird, dem zuständigen Musikdienst der GEMA Fragen zu stellen.

FEHLINFORMATION 7:

Banter schreibt: „… kaum zu glauben sind die dazu beispielsweise gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sowohl von den Petenten, wie auch von manchen Abgeordneten geäußerten Fehlinformationen. Sie sind es vor allem, die ein irreführendes Bild von der Arbeit der GEMA vermitteln und in der Öffentlichkeit Kritik auslösten.

DAZU UNSERE FESTSTELLUNG:

Banter verschweigt zum einen, dass drei völlig verschiedene Petitionen aus drei völlig verschiedenen Bereichen dem Petitionsausschuss vorgelegt wurden. Banter verschweigt auch den Inhalt dieser Petitionen im Einzelnen. Banter verschweigt ebenfalls, dass die in meinem Petitionsantrag formulierten Forderungen an die GEMA in ihren verschiedenen Teilen zum einem von der Enquetekommission des Deutschen Bundestages, zum anderen vom Bundesgerichtshof (BGH), aber auch vom heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Jörg Evers formuliert wurden. (Alles zu lesen im Musiker-Magazin 4/2010 und 4/2009.)

Dieses Verschweigen Banters liegt höchstwahrscheinlich darin begründet, dass er nicht möchte, dass die GEMA-Mitglieder über die GEMA-Zeitschrift „Virtuos“ den wahren Inhalt der Petitionen erfahren – auch nicht in Ansätzen. So wie ich mir in dieser erneuten Gegendarstellung die Mühe gegeben habe, Banter wortgetreu in seinen Formulierungen und Kritikpunkten zu zitieren, so hat dieser sich nicht mit einem Komma oder Punkt dazu bereitgefunden – auch nicht ansatzweise -, den tatsächlichen Inhalt oder Teile des Inhalts der Petitionsanträge zu zitieren oder dagegen zu argumentieren. Die Inhalte der drei Petitionen sollen den GEMA-Mitgliedern verschwiegen werden!

Ich schließe diese erneute Gegendarstellung mit einem erneuten Zitat des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden der GEMA Jörg Evers in seiner gutachterlichen Expertise aus dem Jahre 2001 (redaktionell bestätigt im Jahre 2005) am Beispiel des Pro-Verfahrens: „Dass ein Hochrechnungsverfahren, das dermaßen stark in die Einkommensverteilung der Mitglieder eingreift, ohne Mitgliederbeschluss eingeführt wurde, ist schlicht unerträglich und nach Meinung vieler Rechtsexperten auch satzungswidrig.“

Evers weiter: „Durch diese Bevormundung wurde den GEMA-Mitgliedern ihr Selbstbestimmungsrecht über essenzielle Bereiche ihres Eigentums genommen und sie wurden in diesem Bereich vom treuhänderischen Verwalter (die GEMA!) quasi entmündigt! Wenn diese Vorgehensweise zur Regel wird, dann besteht die Gefahr, dass vor dem offiziellen GEMA-Verteilungsplan – über den die Mitglieder abstimmen dürfen – ein verwaltungsinterner Verwaltungsplan vorgeschaltet wird, in dem die zu verteilenden Gelder in entscheidendem Maße ohne direkte Einflussmöglichkeit der Mitglieder vorportioniert und kanalisiert werden. Unter dem generellen Oberbegriff „verbessertes Erfassungs- und Berechnungsverfahren“ könnten dann massive Eingriffe in die Verteilungssummen auch anderer Bereiche als U-Aufführungsbereich erfolgen! Über unbedeutende Marginalien darf dann die Mitgliederversammlung abstimmen.“

Evers weiter: „Die einzige Möglichkeit für Vorstand und Aufsichtsrat (der GEMA, d. R.), aus diesem Dilemma des Vertrauensverlustes herauszukommen, das durch die Bevormundung der GEMA-Mitglieder entstanden ist, besteht in der sofortigen Absetzung des Pro-Verfahrens und der Erarbeitung eines neuen Verfahrens unter der Beteiligung und Mitbeschlussfassung der GEMA-Mitglieder!“

 

Text: Ole Seelenmeyer
Foto: © James Steidl/Fotolia.com

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