Der Deutsche Rock- und Pop Musikerverband hat sich dazu entschlossen, wegen der zerstörerischen Auswirkungen des von der GEMA eingeführten neuen Pro-Verfahrens beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Berufungsurteil des Kammergerichtes Berlin vom 08. Juli 2002 einzulegen.
Zuvor beauftragte der Verband einen ausgewiesenen Rechtswissenschaftler – Prof. Dr. Paul W. Hertin aus Berlin – ein Kurzgutachten zu diesem Verfahren zu erarbeiten. Dieses Kurzgutachten veröffentlichen wir hie in Auszügen. Das vollständige Kurzgutachten ist zu finden im Internet unter www.musiker-online.com.
Im Rahmen dieses Kurzgutachtens kommt Herr Prof. Hertin zu folgendem Ergebnis: „Nach einer Durchsicht des Berufungsurteils des Kammergerichts vom 8. Juli 2002 geht meine eindeutige Empfehlung dahin, die Revision durch den Bundesgerichtshof durchführen zu lassen. Die Entscheidungsgründe sind nach meiner Auffassung in sich widersprüchlich und juristisch nicht haltbar. Mir sind innerhalb der mir zur Verfügung stehenden Zeit folgende Aspekte aufgefallen: … Es steht ja hier der Verdacht im Raume, dass mit dem Pro-Verfahren eine zielorientierte Pauschalisierungsmethode zu Gunsten der Rechteinhaber an Standardprogrammen favorisiert werden soll, wobei diese Berechtigtengruppe offensichtlich im Aufsichtsrat, nicht aber in der Mitgliederversammlung der GEMA über Mehrheiten verfügt. Die GEMA wäre hier in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin dringend gehalten, jedem Verdacht der Parteilichkeit zugunsten bestimmter Berechtigtengruppen vorzubeugen, um den Eindruck der Ungleichbehandlung und der mangelnden Neutralität entgegenzuwirken.“