GEMA

Wie in jedem Jahr, so führte die GEMA auch in diesem Jahr am 28., 29. und 30. Juni im Münchener Hilton Hotel die GEMA-Mitgliederversammlung der angeschlossenen, außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder durch. Die Gesamtveranstaltung begann am Montag, den 28 Juni 1999 mit der Versammlung der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder unter Leitung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Christian Bruhn unter Anwesenheit verschiedener Aufsichtsratsmitglieder sowie des GEMA-Vorstandes Prof. Dr. Reinhold Kreile. Gleich zu Beginn der Versammlung überreichte der Delegierte Ole Seelenmeyer dem Versammlungsleiter einen Dringlichkeitsantrag, daß die Versammlung beschließen möge, daß der Tagesordnungspunkt „Kritik des PRO-Verfahrens“ und eine Resolution zu den gegen das PRO-Verfahren gerichteten Anträgen 46 und 47 der Tagesordnung in der Versammlung diskutiert und behandelt werden, und zum anderen, daß die Versammlung beschließen möge, die gegen das PRO-Verfahren gerichteten Anträge der Tagesordnung 46 und 47 entschieden in Sinn und Gehalt zu unterstützen.

Um es kurz zu machen: Die anwesenden angeschlossenen und außerordentlichen Komponisten, Texter und Verleger stimmten diesem Dringlichkeitsantrag mit großer Mehrheit zu und beschlossen auf Antrag gleichfalls, daß die für alle Anwesenden bedeutenden Tagesordnungspunkte 46 und 47, also die Punkte, die sich gegen das PRO-Verfahren richteten, zuerst behandelt und diskutiert würden und der Vorstand Prof. Dr. Reinhard Kreile seine Rede zum Schluß der Veranstaltung halten möge. Auch diesem Antrag stimmten die Anwesenden mit großer Mehrheit zu.

In der anschließenden Diskussion zum PRO-Verfahren kritisierten zahlreiche Komponisten, Texter, aber auch Musikverleger das ihrer Meinung nach unausgewogene und fehlerhafte neu eingeführte PRO-Verfahren. Die Gesamtdiskussion zu diesem Punkt beanspruchte den überwiegenden Teil der Versammlungszeit. In der daran anschließenden Wahl der Stellvertreter für fehlende Delegierte gemäß § 12 Ziff. 2 der Satzung für die Versammlung der ordentlichen Mitglieder am 29. und 30. Juni 1999 wurden der Münchener Komponist und Musiker Norbert Stammberger von den anwesenden Komponisten gewählt. Bei der Wahl von je einem angeschlossenen und außerordentlichen Mitglied der Berufsgruppe Komponisten, Text-dichter und Verleger als Delegierte für den Ausschuß für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik für die Geschäftsjahre 1999 bis 2002 wurde für die Komponisten der Delegierte Ole Seelenmeyer gewählt.

Zum Abschluß dieser Versammlung stimmten die angeschlossenen und außerordentlichen Komponisten, Texter und Musikverleger einer Resolution Seelenmeyers zu, in der sich die Versammlung mit überwältigender Mehrheit (von über 99) für die sofortige Aussetzung des Pro-Verfahrens und damit für die gegen das PRO-Verfahren gerichteten Anträge 46 und 47 der Tagesordnung der Kurien- und der Hauptversammlung aussprachen und abstimmten.

Auf der am Dienstag, den 29. Juni ) stattfindenden Versammlung der ordentlichen GEMA-Mitglieder, und hier vor allen Dingen die der Komponisten-Kurie, wählten diese mit großer Mehrheit den Popmusiker und Komponisten Dr. Fabig in den Wertungsausschuß und als Stellvertreter den bekannten Gitarristen Peter Finger.

In dem darauf folgenden Dauerlauf durch die Anträge zur Satzung stimmten jeweils überwältigende Mehrheiten der Komponistenkurie für mehr Demokratie und gegen das neue und ohne Mitgliederbeschluß eingeführte PRO-Verfahren. So heißt es jetzt zukünftig neu in § 10 zur Mitgliederversammmlung, daß dieses oberste Beschlussorgan nicht nur über die Beschlußfassung über Änderungen des Verteilungsplanes, sondern jetzt insbesondere über Be- und Abrechnungsverfahren zuschließen hat, was übersetzt heißt, dass eine neuerliche Nacht- und Nebelaktion des Aufsichtsrates und des Vorstandes wie beim PRO-Verfahren nicht mehr möglich ist.

In einem anderen Tagesordnungspunkt (33) gab es keine Einigung: Beantragt wurde von verschieden Jazz- und Folk- Musikern, aber Musikverlagen, eine Direktverrechnung im Bereich der U-Musik mit Bruttoeinnahmen (Inkasso) ab DM 500,00 pro Veranstaltung. Das Aufsichtsratmitglied und Musikverleger Prof. Dr. Sikorski widersprach vehement diesem Antrag und teilte der Versammlung der ordentlichen Mitglieder am Mittwoch mit, daß die Musikverleger höchstens bereit wären, einer Direktverrechnung ab DM 800,00 zuzustimmen, wohinge-gen die Komponisten am Vortage mit großer Mehrheit von 106 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen eine Direktverrechnung ab DM 100,00 forderten. Für die Rock- und Popmusiker rief ein Delegierter der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder die Anwesenden im Saal auf, diesem Kompromißvorschlag Sikorskis auf keinen Fall zuzustimmen, da die große Mehrheit der Rock- und Popmusikgruppen in Deutschland von einer derartigen Änderung nicht profitieren würden, sondern im Gegenteil durch eine Verringerung des Pfennigpunktwertes zukünftig noch weniger erhalten würden, als sie so schon durch das PRO-Verfahren jetzt erhielten. (Zur Erklärung: Ca. 80 % aller Clubs, Discos, Kon-zertgroßclubs etc. entrichten ihre Veranstaltergebühren an die GEMA via Jahrespauschalbeiträge und erhalten dafür einen Rabatt/ Nachlaß zwischen 50 und 70 %. Bei DM 800,00 Inkassoeinzelverrechnung dieser GEMA-Pauschalveranstalter würden Konzertclubs/ Säle bei DM 8,00 bis DM 12,00 Ein-tritt zwischen 2.000 und 3.000 m2 umfassen, was übersetzt hieße, daß ausschließlich Musikgruppen und Interpreten, die Konzertgroßsäle zwischen 2.000 und 3.000 m2 buchen bzw. dort auftreten, in den Genuß dieser Direktverrechnung kämen. Die Masse der Rock- und Popmusikgruppen/Interpreten sowie Folk- und Jazz-Musiker könnten von dieser Regelung also nicht profitieren, da deren Konzerte mei-stenteils in Clubs, Gaststätten und Konzertsälen stattfinden, die unterhalb dieses Fassungsvermögens liegen.)

Für die Zukunft gilt: Entweder kommt die Mehrheit der Musikgruppen, Musiker und Interpreten, die ihre Songs selbst aufführen, in die Direktverrechnung oder aber keine. Es macht keinen Sinn, daß man den Großteil der Kollegen im Regen stehen läßt und nur aus rein taktischen Gründen Vorteile für einen kleineren Teil der“Oberklasse“ aushandelt.

Den Antrag 39 (Härtefallregelung) nahm die große Mehrheit der Komponistenkurie und am folgenden Tag nach einer gemeinsamen Diskussion und Aussprache der Verleger, Texter und Komponi sten die beschließende GEMA-Versammlung an. Geändert wurde dieser Antrag insofern, daß zukünftig durch das PRO-Verfahren eingetretene Härtefälle von der GEMA entschädigt werden müssen. Dieser Antrag des Aufsichtsrates und Vorstandes zur Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren im Unterhaltungs- und Tanzmusik-bereich wurde in den verschieden-sten Bereichen zum Vorteil der Selbstaufführer geändert. Er wurde vom GEMA-Aufsichtsrat und Vorstand als sogenanntes „Trostpflaster“ für das PRO-Verfahren eingeführt. Der vollständige, geänderte Text lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor. Für die durch das PRO-Verfahren geschädigten Komponisten aus dem Bereich der Rock-, Pop-, Folk- und Jazz-Musik heißt dies für die Zukunft, daß jedes GEMA-Mitglied, das sich durch das PRO-Verfahren geschädigt fühlt, an die GEMA unter Berufung auf diesen Härtefallparagraphen den Antrag auf eine Ausgleichszahlung (bis zu DM 25.000,00) pro Jahr stellen kann.

Die unter Verschiedenes, unter Punkten 44, 45, 46 und 47 gegen das PRO-Verfahren gerichteten Anträge wurden von den anwesenden Komponisten während der Komponistenkurie mit großer Mehrheit angenommen. Lediglich die am nächsten Tag hinzu kommenden Verleger und Textdichter verhinderten die Annahme dieser Anträge und damit die Aussetzung des PRO-Verfahrens. Alle drei GEMA-Versammlungen haben gezeigt, daß zwar die große Mehrheit der Komponisten in unübersehbarer Weise das widerrechtlich und ohne demokratische Abstimmung eingeführte PRO- Verfahren ablehnen, daß die Verle-ger und Textdichter aber ebenso unübersehbar alle bedeutenden Abstimmungsergebnisse der Komponisten zu Fall brachten -eine Personen- und Firmengruppe also, die meistenteils selbst nicht auf der Bühne steht und vom neu eingeführten „PRO“-Verfahren in der Mehrheit enorm profitiert.

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