Seit dem 1. Januar 1983 gibt es ein speziell für Künstler und Publizisten geschaffenes System der sozialen Absicherung – die Künstlersozialversicherung (KSK)
Diese Pflichtversicherung integriert damit freiberufliche Künstlern in die gesetzliche Sozialversicherung. Eine im Grundsatz hervorragende Idee um, gerade dieser Berufsgruppe die unter schwankenden, geringen Einkünften eine Absicherung für Krankheit und Alter zu ermöglichen. Gerade für Musiker die einzige Möglichkeit, überhaupt versichert zu sein. Finanziert wird dieses System durch Abgabe von Verwertern von künstlerischen Tätigkeiten sowie von den Versicherten selber.
Leider gab es schon in den Anfangstagen der KSK Schwierigkeiten in der Umsetzung dieses Gesetzes sowie erhebliche Kritik an den zu Grunde liegenden Zahlen und Fakten die zu diesem im Grundsatz gut gedachten Gesetz führten.
Die damals neu aufgebaute Behörde in Wilhelmshaven hatte nicht nur mit normalen Anlaufschwierigkeiten zu tun, sondern leidet bis heute unter zu wenig Personal, einer mäßigen Unterstützung der Politik und leider noch immer der Unfähigkeit, das Gesetz sozialverträglich umzusetzen.
Über Jahre gelang es weder Verwerter, wie auch die pflichtversicherten Künstler ausreichend zu informieren, noch alle abgabepflichtigen Verwerter zu erfassen. Über Jahre musste der Bund immer wieder aus Steuermitteln die finanzielle Schieflage der KSK ausgleichen.
Hatten schon in den Anfangstagen der KSK sowohl Verbände und Fachleute davor gewarnt, dass niemand die genaue Zahl der möglichen Versicherten kennt, führten die teilweise drastischen Veränderungen im Kunstbereich zu einem hohen Aufkommen an Anträgen, um in die KSK aufgenommen zu werden. Wurde anfangs noch um jedes Mitglied „geworben“, wurde jetzt versucht, den Zulauf durch zwei Strategien in den Griff zu kriegen:
- Ablehnung von Mitgliedern durch Aberkennung des Künstlerstatus und
- verschärfte Eintreibung der in der Vergangenheit nachlässig gezahlten Künstlersozialabgabe durch verwertende Unternehmen.
Wartezeiten bei den Anträgen von über einem Jahr waren keine Seltenheit und Gerichte kritisierten zunehmend das Verhalten der KSK bei der Bearbeitung von Anträgen. Gerade die Geringverdiener, für die einmal dieses Gesetz gedacht war, konnten sich nur noch durch Gerichtsverfahren und die Hilfe von Anwälten gegen dieses Vorgehen einer überforderten Behörde wehren. Es wird Zeit einmal zu fragen, wer hierfür die Verantwortung sowohl in der Politik, als auch in der KSK selber übernimmt und warum der Gesetzgeber und die KSK als Behörde nicht ausreichend informiert haben. Schaut man sich die Maßnahmen und die finanziellen Mittel an, die aufgewendet wurden, um sowohl Verwerter wie auch Künstler zu informieren, kann man nur unterstellen, dass die mit Absicht passierte: das gut gedachte System stand finanziell immer öfter vor dem AUS.
Seit 1983 gab es mehrere Reformen, die an den Grundproblemen leider nicht viel geändert haben. Mit der Novellierung vom 22. März 2007 sollte nun die KSK endlich auf finanziell festen Boden gestellt werden. Eine der ersten Maßnahmen war die Überprüfung der Versicherten (Überprüfung der Einkünfte, Ausschlussverfahren) und die Einbindung von 3600 Prüfern der Rentenkasse, die ab diesem Datum die Abgabepflicht in den Betrieben die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen überprüfen. Viele Betriebe – darunter auch Tonstudios, Bandleader, Agenturen, Verlage, Musikschulen usw, mussten nach dieser Prüfung nicht entrichtete Zahlungen 5 Jahre rückwirkend an die KSK leisten.
Nicht nur die Kritik von Wirtschaftsverbänden und den Verwertern fanden Ihren Ausdruck in unzähligen Presseartikeln – sondern die Künstler selber registrierten die Unzulänglichkeiten und Fehler, die in diesem Gesetz nun immer mehr zu Tage traten. Die KSK war und ist selber nicht in der Lage, die im Detail liegenden Ungerechtigkeiten und Fehler zu beheben oder darzulegen. Dazu gehören zum Beispiel ALG 2 und Künstlersozialversicherung, Schätzung der Einkünfte, Doppelte Erhebung der Abgaben wie bei Konzerten von Bands, Problem der Vermittlung von künstlerischen Leistungen, Bezahlung von Lehrkräften an Musikschulen, Abgabe für Webseiten und Fotos, differenzierte Abgrenzung von handwerklicher und künstlerischer Leistung und vieles mehr.
Eine schier unendliche Liste von Teilproblemen zeigen deutlich, was eine unzulängliche Gesetzgebung und unfähige Bürokratie aus einer im Grundsatz guten sozialen Idee machen kann. Die Auswirkungen der letzten Reform bekommen gerade Kollegen in kleinen Projektstudios, Musik- und Tanzschulen sowie Galabands zu spüren. Wenn auch alle Parteien sich grundsätzlich für den Erhalt der KSK ausgesprochen haben, so sollten wir auf eine komplette Veränderung des Gesetzes und der Arbeitsweise der Behörde in Wilhelmshaven drängen – es stehen Wahlen an! Und nur dann scheinen sich Politiker überhaupt um irgendetwas zu kümmern… KSK ja – aber so nicht …
Text: Joachim Griebe
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