Der Name einer Band, eines Projekts, eines Ensembles ist, neben der Musik selbstverständlich, das Aushängeschild jedes Musikschaffenden. Er findet sich auf allen Tonträgern und Werbematerialien,
auf T-Shirts und anderem Merchandise, macht die Band im Internet auffindbar und sorgt zusammen mit einer grafischen Gestaltung für den optischen Wiedererkennungswert der eigenen Musik.
So ist der Name einer Band oder auch eines Musikers häufig untrennbar mit dem musikalischen Werk verbunden. Der Name ist das Markenzeichen zum Produkt, der Musik. Und der Begriff Markenzeichen ist auch juristisch nicht verkehrt, denn wer unter einem bestimmten Begriff geschäftlich tätig wird, erhält durch das Markengesetz (MarkenG) Schutz für diesen Begriff. Das Gesetz spricht von einem „geschützten Unternehmenskennzeichen“. Das kann ein Wort wie eben ein Bandname sein und/oder auch ein gestaltetes Logo.
Wem das nicht genügt, kann seinen Bandnamen sogar richtig als Marke eintragen lassen. Marken gibt es in vielen verschiedenen Erscheinungsformen, von der reinen Wortmarke über Wort-Bild-Marken zu 3D-, Farb- und sogar Klangmarken. Letztere sind allerdings selten, beschränken wir uns hier daher auf Wort- und Bildmarken.
Die Registrierung einer Marke gewährt für das jeweilige Wort oder Bild für den Zeitraum mehrerer Jahre das exklusive Recht, allein diese Marke im geschäftlichen Verkehr nutzen zu dürfen. Jedoch nicht für alles. Bei der Anmeldung der Marke muss man sich dafür entscheiden, welche Waren und/oder Dienstleistungen man unter der Marke schützen möchte, zum Beispiel die Produktion von Tonträgern, das Herstellen und den Verkauf von Merchandise und nicht zuletzt Live-Auftritte.
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 02/2015.