Haifische in der Musikbranche?
Eigentlich fing alles harmlos an …
Trotz vieler Warnungen altgedienter Rock- und Popmusiker hatte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband entschieden, den Schlager als musikstilistischen Unterbereich der Popmusik mit in den alljährlichen Deutschen Rock & Pop Preis zu integrieren.
Und so musste es kommen, wie es kam: Auf dem 26. Deutschen Rock & Pop Preis 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen wurden auch drei Schlagerpreisträger geehrt (mit dem 1., 2. und 3. Preis).
Und so wurden diese Preisträger feierlich von der Moderatorin der Reihe nach genannt und verlesen:
Sie begann mit dem 3. Preisträger, dem Schlagersänger Wolf Martis. Um die Spannung zu erhöhen, ging es weiter über den 2. Preisträger Armin Stöckl zum 1. Preisträger Danny Street. Die ca. 2000 anwesenden Musikgruppen und Musiker jubelten und gaben ihren Schlagerkollegen das Gefühl, dass sie dazugehören. Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband filmte die gesamte Veranstaltung mit vier verschiedenen Kameras aus vier verschiedenen Positionen. Der Filmmitschnitt der Preisverleihung wurde auf die DRMV-Internetseite www.musiker-online.tv gestellt.
Was dann folgte, war allerdings eine absolute Farce:
Ein Manfred Wehrhahn, in Kölner Insider-Kreisen genannt „der Schrecken von Köln“, der selber nicht an der Preisverleihung teilnahm, sondern in Köln mit seinem „Pseudo-Label“ „Radarmusic“ als Label und Verlag für Wolf Martis residierte, behauptete, dass die Moderatorin während der Preisverleihung in der Friedrichshafener Messehalle 2008 eindeutig Wolf Martis als 1. Preisträger genannt und den eigentlichen 1. Preisträger Danny Street mit keiner Silbe im Finale erwähnt habe. Wehrhahn behauptete tatsächlich, dass es einen Künstler namens „Danny Street“ nie gegeben habe.
Manfred Wehrhahn veröffentlichte diese von ihm selbst erfundenen „Wahrheiten“ am 16.12.2008 auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Musikerverband?“ Er berief sich dabei auf zwei Zuträger, und zwar den Co-Producer von Wolf Martis, Joe Härtl, und den Manager von Wolf Martis, Siegfried Lackner aus München.
Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband sah das dann schon als vorsätzlich gezielte Rufschädigung an und verklagte Manfred Wehrhahn beim Landgericht Hamburg.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg fiel eindeutig aus:
Im Urteil im Namen des Volkes verkündete das Landgericht Hamburg am 20.08.2009 gegen die Firma des Manfred Wehrhahn mit der gigantischen Bezeichnung „Motion FX GmbH/Radarmusic Multimedia Group“ (auch eine Form von Größenwahnsinn? es handelte sich hier tatsächlich um eine winzige „Einmannfirma“) folgendes Urteil: Die Firma bzw. ihr Eigner Manfred Wehrhahn wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall 250.000 Euro, Ordnungshaft höchstens zwei Jahre) verurteilt, ———————— Wehrhahn/Firma wird weiterhin dazu verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten oder behaupten zu lassen und zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, folgende Behauptungen:
- Am 15.11.2008 hat die Moderatorin auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen beim Finale gesagt: „Jetzt kommen wir zur Kategorie Schlager! 1. Preis Wolf Martis, 2. Preis Armin Stöckl.“
- Der Künstler Danny Street wurde mit keiner Silbe im Finale auf der „My Music-Messe“ genannt.
- Zum Finale auf der „My Music-Messe“ hat es den Künstler Danny Street nicht gegeben.
„Opa“ Manfred Wehrhahn wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und rief wegen dieses verlorenen Gerichtsverfahrens das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg an, mit dem folgenden Urteil: „Die Berufung der Beklagten (Motion FX/Radarmusic Multimedia Group/Manfred Wehrhahn) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss des Senats auf seine Kosten zurückgewiesen.“
Begründung: „Die von Wehrhahn vorgebrachte Berufung ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffenden Gründen, denen der Senat folgt und auf deren Inhalt demgemäß zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen verwiesen wird, hat das Landgericht die Beklagte (Wehrhahn Motion FX/Radarmusic) verurteilt, es zu unterlassen, die streitgegenständlichen Äußerungen weiterhin zu veröffentlichen.“
Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte zudem fest, dass nach dem erstinstanzlichen Parteivorbringen vor dem Landgericht Hamburg davon auszugehen ist, dass anlässlich der Musikmesse „My Music“ der 1. Preis in der Kategorie Schlager an Herrn Danny Street verliehen wurde! Danach sind die von Manfred Wehrhahn verbreiteten Behauptungen unwahr (d.h: frei erfunden sind), was zur Folge hat, dass die zuerkannten Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gegen ihn begründet sind. Die Beklagte, Motion FX/Radarmusic Mediagroup/Wehrhahn, führt zur Begründung ihres Rechtsmittels lediglich an, dass seine (!) bisherigen Prozessbevollmächtigten (d.h. Rechtsanwalt) in der mündlichen Verhandlung des Landgerichts vom 09.07.2009 ein falsches Geständnis abgegeben hätten.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg führte weiter aus, dass die Ausführungen der von Wehrhahn vertretenen Firmen Motion FX Radarmusic Mediagroup in ihrem Schriftsatz vom 24.11.2009 keine Veranlassung zu anderen Entscheidungen geben!
Hier bezichtigt Wehrhahn tatsächlich seinen eigenen Rechtsanwalt, der beim Prozess vor dem Landgericht Hamburg zugegen war, dass dieser ein „falsches Geständnis“ vor Gericht abgegeben habe.
Mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gab sich aber „der Schrecken von Köln“, Manfred Wehrhahn, natürlich nicht zufrieden, sondern legte gegen dieses erneute Urteil vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Rüge ein.
Diese Gehörsrüge des Manfred Wehrhahn bzw. seiner Firma wurde sodann vom Hanseatischen Oberlandesgericht erneut auf seine Kosten verworfen bzw. abgewiesen.
Dieses gesamte zivilrechtliche Rechtsverfahren ist nun rechtsgültig abgeschlossen und es steht fest, dass Manfred Wehrhahn seine Behauptungen nicht mehr wiederholen darf (oder behaupten lassen darf oder verbreiten darf oder verbreiten lassen darf). Sonst droht ihm bei einer Zuwiderhandlung ein hohes Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
Was machte dieser in weiten Kreisen Kölns berüchtigte Möchtegern-Produzent mit seiner aufgeblasenen gigantischen Luft-Firma? Er erstattete bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e.V. mit der Begründung, der DRMV habe das Video mit der darauf befindlichen Preisverleihung des Deutschen Rock & Pop Preises nachträglich gefälscht. Ergebnis: Die Hamburger Staatsanwaltschaft vernahm daraufhin verschiedene Personen und stellt aufgrund dieser Aussagen das Verfahren wegen frei erfundene Aussagen Wehrhahns ein!
Jetzt aber wütete der „Schrecken von Köln“ erst recht weiter: Wehrhahn erstattet erneut Strafanzeige gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband bei der Staatsanwaltschaft – jetzt in München und schreibt in seinem Internet-Pamphlet Radarmusic:
In dem Strafverfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband wird endlich richtig ermittelt. Die jetzt involvierte Staatsanwaltschaft München legt richtig los! Die Zeugen, Siegfried Lackner wie Josef Härtl (beides enge Freunde des Manfred Wehrhahn), wurden bereits vorgeladen. Es sollen weitere Zeugen wie der Künstler Danny Street vorgeladen werden. (Danny Street ist übrigens kein Phantom, sondern tatsächlich der 1. Preisträger des damaligen Wettbewerbs und im Normalberuf Rechtsanwalt in München). In dieser erneuten Strafanzeige behauptet Wehrhahn erneut, dass „Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, gar nicht bei der Preisverleihung anwesend gewesen ist und dort den Preis nicht entgegengenommen hat“.
Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft München nimmt die Anzeige Wehrhahns NICHT! an, sondern stellt das Verfahren ein.
Und Wehrhahn? Er zeigte dann die Staatsanwaltschaft in München und Hamburg selbst an! Doch auch diese lächerlichen Verfahren werden von den Generalstaatsanwaltschaften eingestellt.
Und daraufhin Wehrhahn? Er will, laut Veröffentlichung auf seiner Homepage, sowohl den Papst, den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und alle Bundesabgeordneten anzeigen.
Und dann will Wehrhahn auch noch Schadensersatz vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e.V. in vierstelliger Höhe – Ergebnis: ABGELEHNT!
Und dann noch Schmerzensgeld für die Titulierung „Der Irre aus Köln“ – Ergebnis: ABGELEHNT!
Daraufhin Anzeige Wehrhahns gegen die urteilenden Gerichte – Ergebnis: ABGELEHNT!
Zusammengefasst: Bei Manfred Wehrhahn scheint es sich tatsächlich um einen absoluten Ausnahme-Hysteriker zu handeln, der nach Aussagen gut informierter Kölner Kreise „längst in psychiatrische Behandlung gehört“.
Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband will sich dieser Insider-Aussage zwar nicht anschließen, glaubt aber auch, dass Manfred Wehrhahn große Schwierigkeiten mit seinem Rechtsverständnis wie auch mit seinem Wahrnehmungsvermögen hat. Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e.V. sieht hierin einen Verstoß gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und wird jetzt gegen Manfred Wehrhahn gemäß dem Urteil des Landgerichts Hamburg 250.000 Euro Ordnungsgeld wegen Nichtbeachtung/Einhaltung des ergangenen Urteils beantragen.
Wir werden über den „Schrecken von Köln“ weiter im MM berichten.
P.S.: Die nachträglich in einer Gegendarstellung von Wehrhahn getätigten Äußerungen über irgendwelche Strafzahlungen an das Kölner Landgericht sind von Wehrhahn frei erfunden worden.
Die Gerichte in Köln haben nie auf eine Zahlung in Höhe von 3.000,– Euro bestanden und auch nie erhalten. Alles Erfindungen des Schitzo Manfred Wehrhahn.