OLG Köln erregt Aufsehen mit seiner Entscheidung zur Kostentragungspflicht abgemahnter Filesharer

THEMA: Nachtrag zum Artikel „USt.-Befreiung für selbstständig unterrichtende Musiklehrer mit eigenen Schülern nach EuGH und nach UStG“ aus Musiker Magazin 04/2011 (PDF)

In der Ausgabe 4/2011 des Musiker Magazin wurde bereits auf die besondere Rechtslage mit folgendem Inhalt hingewiesen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 28.01.2010 (Ingenieurbüro Eulitz) sinngemäß klargestellt, dass der sogenannte Privatlehrer, der unmittelbar und selbstständig gegenüber eigenen Schülern Unterricht erteilt, nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer zu befreien ist.

Auf diese Rechtsprechung kann sich der deutsche Steuerpflichtige berufen. Nach nationalem Umsatzsteuerrecht der Bundesrepublik Deutschland ist es vorgesehen, dass sich der gegenüber eigenen Schülern abrechnende Musiker, welcher der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung unterliegt (Ausnahme Kleinunternehmer), zunächst eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21.a) bb UStG von der zuständigen Bezirksregierung ausstellen lässt.

Text: Sören Bischof – Steuerberater, Gitarrist und Komponist
Foto: © Smileus/Fotolia.com
 
Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2012

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