Die Zerstörung einer Musikkultur
Teil 2
Wie ich bereits in der Ausgabe 4/2002 des MUSIKER-Magazins an insgesamt fünf Fallbeispielen beschrieben habe, wie verheerend sich das vom GEMA-Aufsichtsrat ohne Beschluß der Mitgliederversammlung eingeführte neue „Pro“-Abrechnungsverfahren auf die Situation der zahlreichen Rock- und Popmusiker(innen), die Mitglied in der GEMA sind, auswirkt, stelle ich hier weitere Fallbei-spiele vor, aus denen ersichtlich wird, in welchem hohen Maße die GEMA die Rock- und Popmusiker(innen) in Deutschland bei Konzertdarbietungen ihrer selbstkomponierten und getexteten Songs zur Kasse bittet und wie wenig dann bei der nächstjährlichen Abrechnung wieder an sie zurückfließt.
Doch zuerst noch einmal zum allgemeinen Lagebericht: In Deutschland gibt es nach Berechnungen zwischen 40.000 und 60.000 Musikgruppen aller musikstilistischen Bereiche der Rock- und Popmusik. Circa 60 Prozent von ihnen rechnet man dem Bereich der Amateurmusiker zu. 35 Prozent dem Bereich der semiprofessionellen Bands und nur circa 5 Prozent dem Bereich der professionellen Gruppen, also den Musikgruppen, die ausschließlich von ihrer Musik ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Das große Heer der Amateur- und semiprofessionellen Musikgruppen legt seine Hauptaktivität in Live-Konzerte, das heißt, diese Band versuchen möglichst oft zu möglichst guten Gagen in Clubs, Jugendzentren, auf Stadtfesten und Open-Air-Veranstaltungen aufzutreten. Der Auftritts-Radius der großen Mehrheit der circa 50.000 Musikgruppen in Deutschland liegt vor allen Dingen in ihrem Wohnort, ihrer Region und im Umkreis von circa 100 bis 150 Kilometer. Dem entgegen sind es vor allem die professionell arbeitenden Rock- und Popmusikgruppen, die entweder überall in Deutschland in Einzelkonzerten oder eben auf jährlichen Tourneen in den verschiedenen Bundesländern spielen.
Als die GEMA vor 3 Jahren bundesweit und ohne Beschluß der Mitgliederversammlung eine Verteilungsplan-Änderung mit der Einführung eines sogenannten Hochrechnungs-Verfahrens („Pro“) einführte, ahnten nur ganz Wenige, welche Auswirkungen diese von Vorstand und Aufsichtsrat gegen den Willen der großen Mehrheit der 1999 tagenden GEMA-Komponistenkurie nach sich ziehen würde. Dieses neue „Pro“-Verfahren hat von der Mehrheit der Betroffenen aber auch von fast allen Kulturpolitikern unbemerkt tatsächlich zur Folge, dass zahllose Musikgruppen, Bands und Einzelinterpreten aus dem Bereich der Rock- und Popmusik, wenn sie Mitglied in der GEMA sind und auf ihren Konzerten in einer Bezirksdirektion der GEMA ausschließlich ihre eigenen Titel spielen, die Clubbesitzer erhebliche Zahlungen an die GEMA entrichten müssen und die komponierender Musiker nur einen geringen Betrag dieser ihnen eigentlich zustehenden Gelder bei der jährlichen Ausschüttung wieder zurück erhalten.
Damit trägt die GEMA unmittelbar die Verantwortung dafür, dass immer mehr Rock- und Popmusikgruppen und Einzelinterpreten nach derartigen Zahlungserfahrungen demotiviert werden, ihre selbstkomponierten und getexteten Songs auch in eigenen und selbst organisierten Konzerten aufzuführen oder eben der einzigen Inkasso-Organisation für Urhebertantiemen im Musikbereich in Deutschland, der GEMA, beizutreten.
Weil erschreckend wenig Betroffene und kulturpolitisch verantwortliche Kulturpolitiker, Patentrechtler, aber auch Richter von den direkten Auswirkungen dieses von den GEMA-Verantwortlichen durchgesetzten „Pro“-Verfahrens Kenntnis haben, soll hier an dieser Stelle zum zweiten Mal klar und deutlich in Einzelfällen die Auswirkungen des „Pro“-Verfahrens erläutert werden. (Wir haben diese Fallbeispiele vor dieser Berichterstattung der GEMA zugesandt, mit der Bitte, diese auf ihre Richtigkeit in der Berechnung zu überprüfen. Die GEMA teilte uns am 21.10.2002 mit, dass „unter den von Ihnen gewählten Voraussetzungen die Berechnungen zu den sieben Fallbeispielen, von geringen Rechnungsdifferenzen abgesehen, korrekt sind.“)
Fall 1
Eine in Hamburg wohnende Rockband, die seit Jahren ihre selbstkomponierten Songs hauptsächlich in Hamburg, dem nördlichen Niedersachsen und Schleswig-Holstein in verschiedensten Konzerten spielt, absolvierte in 2001 in diesem Auftrittsbereich der GEMA-Bezirksdirektion Hamburg 20 Konzerte à 30 Songs. All diese Konzerte fanden in mittelgroßen Clubs mit circa 200 qm2 und 5,- Euro Eintritt statt. Die Gruppe stellte auf diesen Konzerten ihre bei der GEMA gemeldete CD-Produktion vor. Wie von der GEMA vorgeschrieben, füllte die Band die Musikfolgebögen für jedes einzelne Konzert aus, ließ diese durch die Konzertveranstalter/Clubbesitzer unterzeichnen und schickte sie der GEMA zu. Die in 2002 zu erfolgende Abrechnung sah in diesem Fall eine bestmögliche Ausschüttung in Höhe von 1.121,10 Euro vor. Die zu zahlenden Abgaben der einzelnen Veranstalter an die GEMA belaufen sich in diesem Fallbeispiel aber auf 2.790,- Euro.
Gerechter Weise hätte die GEMA für eine 25%ige Bearbeitungsgebühr und 10%ige Abgabe für soziale und kulturelle Zwecke lediglich 976,50 Euro einbehalten dürfen. Tatsächlich behält sie aber in diesem Fallbeispiel 1.668,90 Euro ein. Hier muß sich die GEMA die Frage gefallen lassen, mit welchem Recht sie den Betrag von 692,40 Euro, also fast 700,- Euro für aufgeführte Songs zusätzlich einbehält, die von dieser auftretenden Musikgruppe selber komponiert und getextet wurden. Auch hier zeigt sich in aller Krassheit, dass die GEMA von dieser Rockband wesentlich mehr Gelder einbehalten Hat, als ihr gerechterweise eigentlich zusteht.
Fall 2
Eine Popgruppe aus Mainz spielt in 2001 in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, also in einer Bezirksdirektion der GEMA auf 30 verschiedenen Konzerten in Clubs mittlerer Größe (ca. 200 qm2) und 5,- Euro Eintritt. Auch diese Gruppe ist Mitglied der GEMA, hat sämtliche Werke bei der GEMA registrieren lassen, für alle 30 Konzertauftritte der GEMA präzise Musikfolgebögen mit der Auflistung aller 30 eigenen Songs geliefert und diese vom Veranstalter unterzeichnen lassen. Die Gesamtausschüttung an diese Band, die der GEMA zwei CD-Produktionen mit diesen 30 Werken gemeldet hat, müsste sich nach diesen 30 Konzerten auf 1.681,50 Euro belaufen. Die 30 Veranstalter zahlen gemäß den Vergütungssätzen U-VK für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern an die GEMA jeweils 139,50 Euro. Bei 30 Konzertauftritten belaufen sich die Gesamtzahlungen dieser Konzertveranstalter auf 4.185,- Euro. Zieht man von diesen an die GEMA gezahlten Beträgen wieder die 35%igen Verwaltungs-, Sozial- und Kulturgebühren ab ? also in diesem Fall 1.464,75 Euro – müsste die Band bei der nächstjährigen Abrechnung genau 2721,- Euro zurückerhalten. Tatsächlich erhält sie aber nach dem neuen „Pro“-Verfahren lediglich 1.681,50 Euro. Auch hier behält die GEMA, bedingt durch das neue „Pro“-Verfahren, völlig unerklärlich zusätzlich über 1.000,- ? ein, obwohl dieser Betrag in eindeutiger Weise der ihre eigenen Songs aufführenden Musikgruppe zusteht.
Fall 3
In Berlin spielt seit einer Anzahl von Jahren eine Rock- und Popgruppe jährlich auf über 50 Konzerten ausschließlich ihre eigenen Songs, also Eigenkompositionen und Texte. Diese Konzerte fanden in 2001 im Gesamtbereich von Berlin, Brandenburg und ganz Mecklenburg-Vorpommern statt, also in einem Großteil der neuen Bundesländer. Diese Band hat zwar ihre eigene Demo-CD produziert, diese inoffizielle Produktion aber nicht der GEMA gemeldet. Auf allen 50 Konzerten spielt sie in Clubs und Gaststätten mit einer mittleren Größe von ebenfalls 200 qm2 und 5,- Euro Eintritt. Auch diese Band füllte für alle 50 Konzerte alle Musikfolgebögen sorgsam aus und ließ diese vom Veranstalter unterzeichnen. Sowohl der Komponist wie auch der Texter sind seit langem Mitglied in der GEMA und haben sämtliche 30 aufgeführten Songs/Werke bei der GEMA unter ihrem Namen registrieren lassen. Bei der nächstjährigen Abrechnung erhält diese Gruppe/die betroffenen Urheber eine Ausschüttung von 1.950,- Euro und das, obwohl sämtliche 50 Veranstalter für diese Einzelkonzerte 50 mal 139,50 Euro, also 6.975,- Euro an die GEMA eingezahlt haben. Entsprechend der 35%igen Abzüge dürfte hiernach die GEMA den stolzen Betrag von 2.441,25 Euro einbehalten. 4.533,75 Euro hätten an die Urheber fließen müssen (und nicht 1.950,- Euro).
Frage an die GEMA: Wieso werden die vielen Rock- und Popgruppen, die in den neuen Bundesländern Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leben und dort ihre Konzertauftritte auf diese Weise absolvieren, in so unglaublich unfairer und ungerechter Weise zur Kasse gebeten?
Fall 4
Eine Country-Band aus der Profi-Liga mit Sitz in Hamburg spielt ein ganzes Jahr lang in jedem Monat, also in 12 Monaten in zwei Bezirksdirektionen auf jeweils zwei Konzertauftritten. Diese Auftritte werden in 2001 in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Dabei werden regelmäßig bei jedem Auftritt 50 Songs gespielt. Die Band verfügt über eine bei der GEMA nicht gemeldete Demo-CD und spielt vor allen Dingen auf großen Schützenfesten mit einer qm2-Zahl von 1.332 m2 und 25,- Euro Eintritt. Die 24 Schützenfest-Wirte zahlen an die GEMA insgesamt 24 mal 753,39 Euro, gleich 18.081,36 Euro (Einen Gesamtvertrag etc. haben sie nicht). Die Band erhält am Jahresende für diese 24 Konzerte aber nur 1625,- Euro Ausschüttung. Die GEMA hätte eigentlich lediglich wieder 35 % Abgaben, also 6.328,47 Euro einbehalten dürfen. Die Band dagegen hätte eine Auszahlung in Höhe von 11.752,89 Euro erhalten müssen. Statt dessen behält sich die GEMA einen Gesamtbetrag von 16.456,36 Euro ein – eine völlig groteske Differenz und unglaubliche Verteilungsungerechtigkeit.
Fall 5
Den schlimmsten hier zu schildernden Fall offeriert das Leben. Dieser GEMA-Abrechnungsfall ist so grotesk, dass er hier authentisch zitiert werden soll: Zitat Autor Brian O’Connor: „Brian O’Connor und sein Kollege Aaron Shirlow fühlen sich mehr als betrogen von der GEMA. Beide Musiker haben die Musik zum Ballett „Irish Soul“ komponiert. 59 Prozent davon sind von Brian, 17 Prozent sind von Aaron, 24 Prozent sind traditionelle Stücke, die von beiden bearbeitet wurden. Die Uraufführung von „Irish Soul“ war im Staatstheater Wiesbaden am 16. Februar 2001. Die Bezirksdirektion der GEMA in Wiesbaden kassierte ein Inkasso von circa 1.300,- DM (z.Zt. 680,- Euro) pro Aufführung. In 2001 wurde das Ballett 21 Mal aufgeführt. Das ergibt fast 30.000,- DM, also circa 15.000,- ? Zahlungen an die GEMA. Dank des neuen „Pro“-Verfahrens verbuchte Brian O’Connor eine groteske Ausschüttung von sage und schreibe 121,60 Euro nach der ersten Abrechnung (Brief vom 29.3.2002) für das erste Quartal. Sofort reklamierte er (Brief an GEMA vom 3.4.2002). Dann wurde ihm von der GEMA in Berlin mitgeteilt (Antwortschreiben vom 25.7.2002), dass noch ganze 5 Aufführungen in die Nachberechnung einbezogen werden. Demnach wären jetzt noch 60,- Euro zu erwarten! Wo ist hier die Gerechtigkeit? Den Musikern steht das Geld zu und die GEMA verteilt es an alle (nicht an alle, sondern nur an einen ganz kleinen Kreis von sogenannten Standard-Schlager & Evergreenkomponisten d.R.). Es gibt keinen Weg, die fast 30.000,- DM, also ca. 15.000,- Euro den Urhebern zurückzugeben. Dazu kommen noch die 10 Aufführungen von 2002, das heißt, es sind fast 43.000,- DM, also circa 21.980,- Euro, die bisher von der GEMA einkassiert worden sind (bei einer Gesamtausschüttung von maximal circa 200,- Euro). Zwischenzeitlich führten beide Urheber Telefonate, um einen Weg zu finden, um das Abkassieren der GEMA zu stoppen“.
Zitat weiter: Hoffnung 1: Netto-Einzelverrechnung. Doch laut GEMA kann eine Netto-Einzelverrechnung nur dann durchgeführt werden, wenn 80 % des Gesamtwerkes der Musik vom Musiker als Urheber stammen. Hoffnung 2: Umschalten in E-Musik. Von einem Musikstück wurde ein Note-Sheet beim Musikdienst der GEMA in München eingereicht (17.8.2002). Doch leider nicht möglich, laut telefonischer Aussage von Herrn Thiele. Hoffnung 3: Umschreibung ins Große Recht (20.9.2002). Noch keine Antwort“. Mit besten Grüßen Brian & Aaron
Als Deutscher Rock- und Popmusikerverband haben wir am 1.10.2002 an den für das „Pro“-Verfahren verantwortlichen Abrechnungs-Direktor Dr. Gabriel Steinschulte von der Bezirksdirektion Köln geschrieben mit der Bitte zu prüfen, ob die in diesem Schreiben von diesen beiden Urhebern angeführten Darstellungen der Abrechnungen tatsächlich so verlaufen sind. Daraufhin erhielten wir von einer Mitarbeiterin der GEMA die Antwort, dass wir bis Anfang November über dieses Abrechnungs-Desaster von ihr informiert werden würden. Bis heute (!), Freitag, den 24. Januar 2003 haben wir von dieser GEMA-Dame keine Antwort erhalten.
Wie an diesem letzten Beispiel ersichtlich wird: Selbst ein gewählter Sprecher von über 5.000 Musikgruppen, Musikerinnen und Musikern (meistenteils alles selbst Komponisten, Texter und Mitglieder der GEMA) und als gewählter Delegierter der angeschlossenen und ausserordentlichen Mitglieder der GEMA hat bei diesem Apparat nur wenig Chancen, eine korrekte Antwort zu erhalten. Auch nach diesen neuen angeführten Fallbeispielen in Sachen GEMA/Pro-Verfahren stellt sich für alle die Frage: Die GEMA ? eine ehrenwerte Gesellschaft?
Bitte schickt uns weitere Fallbeispiele zu, die Euch in der Abrechnung mit der GEMA widerfahren sind.
P.S.: In einem Schreiben vom 21.10.2002 teilte uns der Direktor der GEMA in Berlin, Herr Timm, mit, dass die angesprochenen neuen Fallbeispiele eine Direkt-Verrechnung hätten beantragen können und dass wir bei diesen Fallbeispielen ja von fiktiven Voraussetzungen ausgegangen sind, die in der Aufführungspraxis so kaum vorkommen würden. So gäbe es bei der GEMA ja auch Gesamt-Vertragsrabatte und eventuelle Nachlässe im Rahmen von Jahrespauschalen. Es gäbe ebenfalls ein Inkasso nach dem Tarif VK, der bei Veranstaltungen niedrigere Inkasso-Verträge vorsieht und vieles andere. Hierzu möchte ich nur folgendes sagen: Lieber Herr Timm, die hier angeführten Beispiele entsprechen in der Aufführungspraxis der Wirklichkeit. Ich habe nun seit 30 Jahren damit intensiv zu tun und weiß, wie die Aufführungspraxis bei semiprofessionellen und professionellen Gruppen, die Mitglied in der GEMA sind und ihr eigenes Material spielen, aussieht. Es handelt sich hier um realitätsbezogene Fallbeispiele! Auch einzelne wie auch immer geartete Abzüge und Rabatte für die Veranstalter ändern im wesentlichen nichts an den Verteilungsungerechtigkeiten durch das neue Pro-Verfahren der GEMA und der damit verbundenen Kritik. Von einer wie auch immer und unter welchen Voraussetzungen gearteten Direktverrechnung haben die Musiker in Deutschland wegen mangelhafter Information seitens der GEMA keine Kenntnis. Und wenn auch: Bei einer Direktverrechnung erhalten die Antragsteller kein Punktaufkommen. Das kassiert die Nomenklatura – also der interne wissende Mitgliederbereich der GEMA. Und wie schwer es ist, überhaupt in die Direktverrechnung reinzukommen, wissen Sie selbst am besten. Das letzte Fallbeispiel dieses Artikels hat dies sehr schön gezeigt.