Steht die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen von Autoren und Verlagen durch die GEMA infrage?

Anlass zu dieser Befürchtung gibt das Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2012 zum Az. 7 O 28640/11 gegen die VG-Wort.
Obwohl die VG-Wort in ihrer Stellungnahme vom 29.05.2012 versucht abzuwiegeln, teilt sie mit, dass sie mögliche Auswirkungen im Verwaltungsrat und in der Mitgliederversammlung beraten werde und dass sie das Deutsche Patent und Markenamt als Aufsichtsbehörde über das Urteil informiert und um aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten hat.

Auch die GEMA nimmt auf ihrer Website zu diesem Urteil Stellung und befürchtet, dass es sich auf den Verteilungsplan der GEMA übertragen lasse, soweit es die anteilige Beteiligung von Urhebern und Verlagen vorsieht. Dies hätte weitreichende im Einzelnen noch nicht absehbare Folgen. Aus diesem Grund hat die GEMA das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme gebeten.

Soweit ersichtlich, haben sich der Deutsche Musikverlegerverband und der Deutsche Kom ponistenverband als Interessenvertreter der direkt Betroffenen zum Urteil des Landgerichts München noch nicht geäußert.

Text: RA Wolfgang Krüger
Foto: © Comugnero Silvano/Fotloa.com

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2012

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