Die Entscheidung des BGH vom 10.08.2012 (Az. I ZB 80/11) über den Auskunftsanspruch gegen Internetprovider hat ein erstaunlich breites Echo gefunden, obwohl sich entgegen allen Befürchtungen im Grunde nichts ändert. In einem Beitrag des Titelschutzanzeigers vom 28.08.2012 berichtet Rechtsanwalt Hoesmann über das Ergebnis einer Umfrage des Titel...
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Filesharing – BGH entscheidet über Auskunftsanspruch gegen Internetprovider
