MUSIKVERLAG
Früher stand das klassische Papiergeschäft durch Verkauf oder Vermieten von Notenmaterial im Vordergrund der Aktivitäten der Musikverlage, egal ob diese sog. E- oder U-Musik verlegten. Damit entsprachen diese auch ihrer Hauptverpflichtung gemäß § 1 VerlG, nämlich für die Ver vielfältigung und die Verbreitung von Notenmaterial zu sorgen. Schwerpunkt der Tätigkeiten im Zeitalter der verschiedensten, insbesondere der sog. neuen Techniken, ist heute bei den Musikverlagen das Geschäft mit den Rechten, während das Papiergeschäft und selbst die Einräumung von Abdruckrechten, z. B. für die Verwendung der Texte in Booklets, in der Regel zweitrangig geworden sind. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Akquisition von neuen Rechten, die Rechteverwertung über z.B. ausländische Sub- oder Co-Verlage, aber auch die Musikauswertung der Werke des Verlagskataloges in den diversen Medien und unter schiedlichsten Nutzungsformen. Die Verwertung findet z.B. durch die Einräumung von Auf führungsrechten im Rahmen des Großen Rechts, Vorbereitungsmaßnahmen für die Einräumung von Senderechten für Rundfunkausstrahlungen, Rechtevergabe für traditionelle wie neue Tonträger sowie für die Einbindung in die unterschiedlichsten Werbe- und PR-Formen etc. statt.
Mit freundlichem Dank an den Musikmarkt Verlag.
Unverzagt/Koch: Wörterbuch der Musikwirtschaft
ISBN: 3 9809540-6-4
textquelle: Musikmarkt
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Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 03/2012