In der Petition von 2009 baten Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. den Bundtag um Überprüfung und Änderung der Satzungen und Durchführungsverordnungen der GEMA – mit Blick auf das Grundgesetz, das Vereinsrecht und das Urheberrecht – zu nachfolgenden Punkten:
- Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
- Größtmögliche Transparenz
- Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
- Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der Künstlertantiemen,
- Änderung der Inkasso-Modalitäten
Eine Kurzfassung der Begründung anbei!
Nachdem die parlamentarische Überprüfung „fast abgeschlossen sei“, bitte ich im Namen aller Unterzeichner den Bundestag und den Rechtsausschuss zusätzlich um Überprüfung folgender strittiger konkreter Punkte und gegebenenfalls um Änderung bestehender Gesetze und Durchführungs verordnungen.
- Ist die sogenannte „GEMA-Vermutung“ mit irgendeinem rechtsstaatlichen Gesetz vereinbar?
- Nachdem die GEMA eine Datenbank mit GEMA-pflichtigen Werken veröffentlicht hat, bitten wir um Überprüfung, ob es rechtens ist, dass diese zur Berechnung von GEMA-Gebühren wichtige Informationsplattform von GEMA-Seite nicht anerkannt wird.
- Sind die Verteilerschlüssel und das Pro-Verfahren für GEMA-Mitglieder mit irgendeinem rechtsstaatlichen Gesetz vereinbar?
- Sind die eigenen Gesetze und Richtlinien der GEMA-Sozialkasse durch das Vereinsrecht gestützt und sind sie mit den Sozialgesetzen vereinbar?
- Wird das Patent- und Markenamt seiner Auf gabe als, von der Regierung eingesetzte Überprüfungsinstanz gerecht?
ZUR BEGRÜNDUNG:
- Aufgrund der geplanten Tarifänderung der GEMA ab 2013 erhalten obige strittige Fragen wieder eine ganz neue Brisanz, da dadurch nicht nur die wirtschaftliche Existenz von Veranstaltern massiv gefährdet ist, sondern vor allen Dingen die deutschlandweite Livekultur zum Erliegen kommen wird.
Musiker und Komponisten des großen Heeres der „rechtlosen“ GEMA-Mitglieder werden in ihrer Existenz gleichermaßen bedroht und die Lebensqualität des ganzen Volkes wird immer mehr eingeschränkt. Ehrenamtliche Tätigkeit und Vereinsleben sind massiv bedroht.
Bei genauer Durchsicht des ab 2013 geltenden Tarifs U-V und des bereits eingeführten Tarifs U-K stieß ich auf einige „Ungereimtheiten“, die mich veranlassen, noch einmal eine Petition auf den Weg zu bringen. So stellte ich fest, dass der neue Tarif in puncto „Geltungsbereich“ sehr irreführend ist und der Willkür in der Anwendung Tür und Tor öffnet! Diese Befürchtung begründet sich in der gängigen Praxis der GEMA, bestehende Möglichkeiten an Verwerter nicht weiterzugeben. Dies betrifft in erster Linie Tarif U-K, der schon vor 2010 zum Tragen kam und der finanzielle Erleichterungen für Konzertveranstalter bringt und die Auftrittsmöglichkeiten für Musiker erleichtert.
Leider wird dieser, wie mir immer wieder berichtet wird, in vielen Fällen noch immer nicht angewandt. - Mit Nachdruck bitte ich im Namen aller Unterzeichner, die Verteilerschlüssel und das Pro-Verfahren, das einem Pokerspiel gleichkommt, nach gesetzlichen Gesichtspunkten zu durchleuchten. Aufgrund der geplanten Tarifänderungen der GEMA ab 2013 bekommt auch die Frage nach der Verwendung der Gelder eine ganz neue Dimension, da die Aufteilung der Tantiemen überhaupt nicht zur Debatte steht. Durch diese Änderung nimmt ein bereits bestehendes Missverhältnis geradezu „unmoralische“ Formen an.
- Was die „Gesetze“ der so genannten GEMA-Sozialkasse betrifft, so sind die verschiedenen Paragrafen sehr widersprüchlich und die Durchführungsverordnung gibt den Weg frei für persönliche Beurteilungen und wird dem Gleichheitsprinzip in keinster Weise gerecht.
- Die letzten Tage wurde das Urteil im GEMA-Prozess gegen YouTube bekannt. Dies hat bereits eine Protestwelle ausgelöst. Im Grundsatz bin ich auch der Meinung, dass den Urhebern, sprich allen GEMA-Mitgliedern, aufgrund des Urheberrechts auch im Internet das Recht zusteht, für ihre Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten oder dass sie die Veröffentlichung „verbieten“ können. Leider fehlt mir der Glaube, dass die GEMA ihrer Aufgabe gerecht wird und sich in diesem Falle für alle ihre Mitglieder einsetzt und auch hier ist der Gesetzgeber gefragt!
- Der GEMA wurde durch die „GEMA-Vermutung“ ein juristischer Freibrief erteilt. Andererseits finden Sie auf der GEMA-Internetseite unklare, rechtlich geradezu absurde Veröffentlichungen, die offensichtlich dazu dienen, Nutzer, Musiker und Veranstalter in die Irre zu leiten, wie die GEMA-Datenbank: https://online.gema.de/werke/
Text: Monika Bestle
Fotos: Christian Jung/Fotolia.com
Fotos: Christian Jung/Fotolia.com
Dies ist ein Artikel aus dem MUSIKER-Magazin 02/2012