Youtube, Soundcloud, Bandcamp

Endlich ist es so weit: Die ersten Tonaufnahmen mit eigener Musik sind im Kasten und ein Masterband liegt vor euch. Doch wie bekommt ihre eure Musik jetzt schnell zu den Fans und zu denen, die es noch werden sollen?

Neben den „klassischen“ Verbreitungs­wegen wie zum Beispiel der Bemusterung von Radio­sendern und Magazinen, kann Musik heute auch digital für jedermann bereitgestellt werden, sei es als Download oder als Stream. Gerade im Bereich des Streaming gibt es zahlreiche An­bieter, die die dafür notwendige Technologie zur Ver­fügung stellen – und das in den meisten Fällen für den Anwender sogar kostenlos. Jedenfalls auf den ersten Blick, denn „bezahlt“ wird hier nicht mit Geld, sondern mit Rechten, die der Musiker dem Portalbetreiber für die Nutzung seiner Dienste ein­räumt.

Moment… Rechte einräumen? Ja, das ist un­umgänglich, denn sonst wäre der Dienst, den die Portale anbieten, schlicht und einfach nicht legal möglich. Ein gründlicher Blick in die Nutzungs­be­dingungen lohnt sich also allemal, um zu sehen, was die Anbieter der Streaming-Dienste mit der eigenen Musik alles anstellen dürfen.

 

Text: RA Christian Koch | Web: metal-anwalt.de | Foto: © Robert Kneschke/Fotolia

Den kompletten Bericht findet Ihr im MUSIKER-Magazin 01/2015.

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Der Account der Online-Redaktion von Musiker Online, dem Musiker Magazin und dem DRMV.

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